Arbeitsplatz Unerlaubtes Telefonieren kann den Job kosten

Wer unerlaubt auf Firmenkosten Privatgespräche führt, dem kann der Arbeitgeber unter Umständen fristlos kündigen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts weist die Stiftung Warentest in der Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest" hin und betont: "Das gilt selbst für Betriebsratsmitglieder mit besonderem Kündigungsschutz."

In dem vor Gericht verhandelten Fall musste ein Betriebsratsmitglied gehen, der vom Dienstanschluss aus für die stolze Summe von mehr als 1.300 Euro privat nach Mauritius telefoniert hatte. Der Betriebsrat habe der Kündigung des Mitarbeiters mündlich zugestimmt. "Der Mitarbeiter zog dagegen vor Gericht. Doch die Kündigung sei rechtens, urteilte das Bundesarbeitsgericht", wie die Verbraucherschützer berichten.

Zur Begründung hieß es: "Heimliche Privattelefonate rechtfertigen den sofortigen Rauswurf, wenn sie einen erheblichen Umfang einnehmen oder - wie in diesem Fall - erhebliche Kosten verursachen." Eine schriftliche Zustimmung des Betriebsrates sei nicht erforderlich.

Die Stiftung Warentest rät Arbeitnehmern: "Keine Panik, der Arbeitgeber darf nicht immer sofort kündigen. Hat er bisher Privatgespräche erlaubt, muss der Chef Quasselstrippen, die das überstrapazieren, in der Regel erst abmahnen, bevor er ihnen kündigt."

Aktenzeichen 2 AZR 147/03

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