Der Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Hellmut Wißmann, hat das deutsche Kündigungsschutzrecht verteidigt. Der Chef des höchsten deutschen Arbeitsgerichts wies Behauptungen aus der Wirtschaft, das deutsche Arbeitsrecht seit Mitschuld an einer Verlagerung von Jobs in Ausland, zurück. "Es ist ein Irrglaube, dass im Ausland die Arbeitsverhältnisse nicht geschützt sind. In fast allen entwickelten Ländern gibt es irgendwelche rechtlichen Regeln", sagte Wißmann dem Berliner "Tagesspiegel".
In Deutschland sei die Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt trotz des bestehenden Kündigungsschutzes hoch. Von den weit über eine Million Kündigungen im Jahr, "gehen die meisten unproblematisch durch", sagte Wißmann. Nur in weniger als 20 Prozent müsse der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen. Wißmann sprach sich ausdrücklich gegen eine Lockerung des Kündigungsschutzes in Sonderwirtschaftszonen aus, wie sie beim der Diskussion über den Aufbau Ost aufgekommen war. Der Begriff Sonderwirtschaftszone sei bislang "nur ein Schlagwort".