Darf Betriebsräten einfach gekündigt werden?
Sigrid Sch., Bad Herrenalb
Ich bin seit vier Jahren mit einer 50 Prozent-Stelle als Köchin beim BLV (in einer Rehaklinik) beschäftigt. Bei der Betriebsratswahl wurde ich zum 01.06.06 zur Vorsitzenden gewählt, des Weiteren bin ich allein erziehende Mutter eines 16-jähriger Sohnes. Heute hat der Klinikleiter mich zu einem Gespräch gebeten und mir gesagt, meine Stelle wird wegrationalisiert und er möchte mir aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Kann er das so einfach?
Antwort
So einfach wie ihr Chef es meint, liebe Frau Sch. geht es nicht. Betriebsratsmitglieder haben nämlich während ihrer Amtszeit einen Sonderkündigungsschutz. Sie können daher nur mit Zustimmung des Betriebsrats aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 und 2 BetrVG). Unabhängig davon muss die Kündigung auch den Anforderungen aus dem Kündigungsschutzgesetz standhalten.
Kann jeder Prozesskostenhilfe bekommen?
Beate K., Hamburg
Ich will meinen Arbeitgeber wegen einer unberechtigten Kündigung verklagen. Nun habe ich gehört, man kann Prozesskostenhilfe beantragen. Wie mache ich das?
Antwort
Den Antrag zur Prozesskostenhilfe kann ihr Anwalt zeitgleich mit Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht stellen. Gibt es schon ein erstinstanzliches Urteil und sie wollen in Berufung gehen, dann können Sie auch noch einen PKH-Antrag für die zweite Instanz stellen.
Für den Antrag müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen - dafür gibt es einen Vordruck. Auch müssen Sie Ihre Angaben durch Belege nachweisen.
Wann sollte ein Zwischenzeugnis beantragt werden?
Claus G., Bad Segeberg
Ich habe einen neuen Chef bekommen, mit dem ich nicht klar komme. Mein alter Chef war immer mit mir und meiner Arbeitsleistung zufrieden. Jetzt habe ich gehört, dass ich ein Zwischenzeugnis beantragen kann. Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Antwort
Grundsätzlich sollte man sich bei einem Wechsel der Vorgesetzten oder der Aufgabenbereiche ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das kann nie schaden. Das ist ein ganz gewöhnlicher Vorgang und führt beim Unternehmen auch nicht zu Misstrauen. In den zwei zuvor erwähnten Fällen haben sie auch einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
Sie sollten jetzt zu dem Vorgesetzten ihres alten Chefs gehen und ihm Ihren Wunsch mitteilen. Auf keinen Fall sollten Sie erwähnen, dass Sie dieses Zwischenzeugnis nur wollen, weil Sie mit dem neuen Chef nicht klar kommen.
Was tun bei Lohnpfändun?
Detlev W., München
Mir steht eine Lohnpfändung bevor. Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Antwort
Ihr Gläubiger kann seine Forderung nur aus einem sogenannten "Titel" - dass kann zum Beispiel ein Gerichtsurteil sein - pfänden lassen. Dieses Urteil geht dann zu Ihrem Arbeitgeber, der die Geldforderung von Ihrem Gehalt abzieht und dem Gläubiger zukommen lässt. Damit Ihnen noch Geld zum Leben bleibt, ist die Höhe der Pfändungssumme beschränkt. Der Gesetzgeber hat hierfür so genannte Pfändungsgrenzen festgesetzt.
Sie müssen im Grunde nichts weiter machen. Eventuell sollten Sie mit Ihrem Chef sprechen und ihm die Situation erklären, damit er nicht von der Pfändung "überrascht" wird, denn für ihren Chef ist dieser Vorgang unliebsam, weil mit zusätzlicher Arbeit und Kosten verbunden.
Kaffee in der Tastatur - wer zahlt den Schaden?
Gisela B., Husum
Mir ist bei der Arbeit eine Tasse Kaffee auf die Tastatur gekippt. Jetzt sagt mein Chef, ich muss eine neue Tastatur kaufen und das über meine Privathaftpflichtversicherung abrechnen. Ist das richtig?
Antwort
Mitarbeiter haften, wenn sie ihren Arbeitgeber schuldhaft schädigen. Das Bundesarbeitsgericht schränkt jedoch die Haftung durch den Arbeitnehmer für alle Tätigkeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind, auf Vorsatz und in aller Regel auf grobe Fahrlässigkeit ein. Bei leichter Fahrlässigkeit (wie in Ihrem Fall) soll der Arbeitnehmer gerade nicht haften.
Darf der Chef eine Videokamera installieren?
Nicole D., Braunschweig
Ich arbeite bei einem Steuerberater in einem Großraumbüro. Da mein Chef immer denkt, ich und meine Kollegen würden nicht arbeiten, sondern nur Tratschen, will er jetzt eine Videokamera anbringen, um uns bei der Arbeit zu beobachten. Darf er das?
Antwort
Kontrollen am Arbeitsplatz müssen Grenzen haben, denn das Arbeitsrecht setzt Rahmenbedingungen, die nicht überschritten werden dürfen. Durch eine Überwachung greift der Arbeitgeber in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein.
Zum Beispiel darf eine Videoüberwachung nur bei konkreten Verdachtsmomenten, wie einer schweren Verfehlung oder strafbaren Handlungen erfolgen. In Ihrem Fall ist die Rechtslage ganz klar: Ohne konkreten Verdacht darf Ihr Chef Sie und Ihre Kollegen nicht überwachen.
Arbeitsvertrag auch für Studenten?
Isolde B., Stuttgart
Habe ich als jobbender Student ein Recht auf einen Arbeitsvertrag?
Antwort
Auch Studenten haben grundsätzlich ein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, da es sich um ein ganz normales Arbeitsverhältnis handelt. Der Anspruch folgt aus dem Nachweisgesetz, und dieses unterscheidet nicht zwischen "normalen" und "studentischen" Arbeitsverhältnissen.
Darf Urlaub nach einer Kündigung zurückgefordert werden?
Ralf G., Tornesch
Mir stehen pro Jahr 30 Urlaubstag zu (2,5 pro Monat). Ich habe Anfang des Jahres fünf Wochen Urlaub genommen. Nun habe ich gekündigt und verlasse das Unternehmen zum 1. September. Theoretisch hätte ich nur 22,5 Tage Urlaub nehmen dürfen, habe aber 25 bekommen. Gibt es jetzt Probleme?
Antwort
Nein, Unternehmen dürfen von ihren Mitarbeitern zu viel gewährten Urlaub auf keinen Fall zurückfordern.
Nichtraucherin unter lauter Rauchern - was tun?
Yvonne H., Gütersloh
Ich bin Nichtraucherin und fühle mich durch meine rauchenden Kollegen sehr gestört. Nun muss man sagen, dass ich erst seit drei Monaten in dem Unternehmen bin und als einzige Nichtraucherin in diese Abteilung gekommen bin.
Antwort
Das Stichwort ist hier: Gesundheitsschutz im Betrieb. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet das Unternehmen, erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Mitarbeiter wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Aber auch die Raucher haben Rechte. Will man ihre Interessen nicht vernachlässigen, geht es nicht ohne Kompromisse.
Meist werden Raucher und Nichtraucher räumlich getrennt. Wenn aus räumlichen und/oder betrieblichen Gründen eine Trennung nicht möglich ist, muss Ihr Arbeitgeber allerdings ein Rauchverbot aussprechen. Häufig bietet das Unternehmen dann den rauchenden Mitarbeitern eine Lösung in Form einer Raucherecke im Treppenhaus oder einen einzelnen Raucherraum an.
Auf jeden Fall sollten Sie mit Ihren Kollegen und Ihrem Chef sprechen, um eine Lösung zu finden.
Sind Kontakte zu Headhuntern ein Kündigungsgrund?
Christoph B. aus Düsseldorf
Ich wurde von einem Headhunter angerufen. Da ich mit meinen Aufstiegsmöglichkeiten in meiner Firma unzufrieden bin, möchte ich mich mit dem Personalberater treffen. Ich bin aber sehr unsicher, ob es für mich rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn mein Chef davon erfährt.
Und ist die Absicht, das Unternehmen verlassen zu wollen, eine Verletzung meiner Nebenpflichten? Kann es ein Kündigungsgrund sein? Ich bin besorgt, weil ich gehört habe, mein Chef hat Detektive beauftragt, als Personalberater aufzutreten, um die Loyalität der Mitarbeiter zu überprüfen.
Antwort
Zuerst sollten Sie versuchen herauszufinden, ob die vom Personalberater genannte Headhunteragentur existiert und ob der Personalberater dort wirklich beschäftigt ist. Sollte dies der Fall sein, können Sie den Termin wahrnehmen. Headhunter sind grundsätzlich diskret und treffen stets alle nötigen Maßnahmen, damit Gespräche und auch spätere Begegnungen nicht bekannt werden.
Und auch wenn der Headhunter sich als Detektiv entpuppt, hat Ihr Chef dadurch keinen Kündigungsgrund.
Was passiert mit Fortbildungskosten bei einer Kündigung?
Frank P. aus Herford
Müssen Fortbildungskosten an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden, wenn ich selbst kündige?
Antwort
Wenn Sie nichts mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, müssen Sie die Fortbildungskosten nicht zurückzahlen. Wurde allerdings vereinbart, dass Sie sich im Falle eines Ausscheidens aus der Firma an den Kosten beteiligen, müssen Sie auch zahlen, sofern die Klauseln im Fortbildungsvertrag wirksam sind. In der Praxis werden diese Vereinbarungen meist schriftlich und vorab klar und deutlich geregelt.
Darf nach Körpergröße und Gewicht gefragt werden?
Natalie K. aus Neuwied
Darf der Arbeitgeber in Bezug auf eine Personalbewertung nach meiner Körpergröße und -gewicht fragen?
Antwort
Es gibt Unternehmen, die bei Bewerbungsverfahren Fragen dieser Art stellen, um vielleicht gleichzeitig die Frage der Dienstkleidung abzuklären. Und beantwortet der Kandidat diese Fragen ohne ersichtlichen Grund nicht, kann es vorkommen, dass Sie durch das „Raster fallen“ - und den Job unter Umständen nicht bekommen. Verlangt Ihr Arbeitgeber diese Antworten plötzlich und ohne ersichtlichen Grund, sollten Sie nachfragen, warum er diese Daten von Ihnen haben möchte.
Bekomme ich trotzdem eines Aufhebungsvertrages Arbeitslosengeld?
Elke K. aus Frechen
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und eine Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten. Welche Gründe muss (sollte) ich angeben bzw. nachweisen, um trotz der Abfindung Arbeitslosengeld zu bekommen?
Antwort
Aufgrund Ihres Aufhebungsvertrages müssen Sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf jeden Fall mit einer Sperrfrist von drei Monaten bei der Bundesanstalt für Arbeit rechnen. Egal was im Vertrag festgeschrieben wurde.
Muss ich eine Reduzierung meiner Arbeitszeit - mit Lohnverlust - hinnehmen?
Andrea S. aus Weißenburg
Ich habe einen 25-Stunden-Vertrag, der jetzt auf 20 Stunden reduziert werden soll - mit ensprechendem Lohnverlust. Muss ich das einfach hinnehmen?
Antwort
Nein, müssen Sie nicht. Ihr Arbeitgeber muss dann eine Änderungskündigung aussprechen. Diese können Sie dann durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Muss ich bei einer Kündigung eine Auszahlung der Überstunden akzeptieren?
Franziska G. aus Deisenhofen
Ich will kündigen und habe 200 Überstunden und sieben Urlaubstage. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, die Auszahlung der Überstunden anzunehmen, obwohl ich lieber den Freizeitausgleich möchte?
Antwort
Sie können sich auf die Überstundenregelung beziehen, die in Ihrem Arbeitsvertrag steht oder die durch eine Betriebsvereinbarung geregelt wird. Gibt es keine dieser schriftlichen Vereinbarungen, können Sie sich auf die bisherige Praxis berufen.
Wie lange muss ich nach einer Kündigung auf Lohn warten?
Catia S. aus Gernsbach
Ich habe während der Probezeit per Telefon von meiner Kündigung erfahren. Meinen Lohn erhalte ich jedoch erst, wenn der Steuerberater alle Papiere fertig hat. Ist das erlaubt?
Antwort
Sie haben Ihre Arbeitsleistung erbracht und dafür steht Ihnen Lohn zu und zwar pünktlich. Die Frage ist, wie lange benötigt der Steuerberater für die Fertigstellung Ihrer Papiere? Eine Woche ist durchaus zumutbar - mehr allerdings nicht. Sollte es Probleme geben, sollten Sie zunächst eine Mahnung mit einer Fristsetzung vornehmen und sodann einen Mahnbescheid oder Zahlungsklage auf den Weg bringen.
Firmenwagen beschädigt - wer zahlt?
Peter S. aus Backnang
Mein Sohn leistet zurzeit ein Praxissemester im Rahmen seines Studiums ab. Er sollte an seinem ersten Tag den Firmenwagen aus einer äußerst engen Hofeinfahrt herausfahren. Trotz größter Vorsicht beschädigte er den Wagen. Der Arbeitgeber steht auf dem Standpunkt, mein Sohn müsse den entstandenen Schaden ersetzen. Ist diese Auffassung gerechtfertigt?
Antwort
Ihr Sohn hat auf ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers gehandelt, obwohl er nicht der Fahrer das Wagens war. Wenn hierbei ein Schaden entsteht, ist das Unternehmen zur Haftung verpflichtet. Unter Umständen tritt auch eine Versicherung für den Schaden ein, denn meist sind Firmenfahrzeuge auch diesbezüglich versichert.
Was passiert mit zu viel gezahlter Ausbildungsvergütung?
Björn K. aus Berlin
Kann mein ehemaliger Arbeitgeber eine zu viel gezahlte Ausbildungsvergütung zurückverlangen, wenn inzwischen 1,5 Jahre vergangen sind? Es geht um zwei zu viel gezahlte Arbeitstage.
Antwort
Sie müssen die zu viel gezahlte Vergütung nicht zurückzahlen, denn oftmals greifen Ausschlußfristen. Schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag.
Chef ist mit Arbeitsleistung unzufrieden
Petra S. aus Nürnberg
Mein Chef droht mir mit Abmahnung und Kündigung, wenn meine Arbeitsleistung nicht besser wird. Ich bin zu 50 Prozent behindert.
Antwort
Sie sollten die Situation sehr ernst nehmen aber dennoch Ruhe bewahren. Ihr Chef ist mit Ihrer Leistung unzufrieden und gibt Ihnen durch die Gespräche die Chance, daran etwas zu ändern. Fragen Sie nach, was konkret an Ihrer Leistung nicht stimmt und welche Ziele er von Ihnen erwartet. Leider kann er, wenn Sie sich in Zukunft nicht an die vorgegebenen Ziele halten, eine Abmahung aussprechen, die zur Kündigung führen kann. Wichtig ist jedoch, dass die von Ihnen erwarteten Ziele umsetzbar und erreichbar sind. Außerdem darf er von Ihnen auch nicht mehr als von vergleichbaren Kollegen erwarten. Ihre Behinderung spielt hierbei keine Rolle, er muß lediglich vorher die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt einholen. Und verfügt Ihr Unternehmen über einen Betriebsrat, sollten Sie diesen unbedingt vorab einschalten.
Vom Chef zugesicherte Abmachungen werden nicht eingehalten, Kollegen mobben mich. Kann ich mich wehren?
A. M. aus Kerpen
Ich werde seit einem Jahr von einigen Kollegen regelrecht fertig gemacht. Äußerungen über meine Frau, Herkunft und meinen Glauben stehen an der Tagesordnung. Ich wurde in diese Abteilung versetzt, weil ein Kollege aufgrund von Schwierigkeiten mit Kollegen und dem Vorgesetzten kündigte. Ich habe mit meinem Vorgesetzten bereits gesprochen und darum gebeten, mich mit einem Kollegen einzuteilen, mit dem ich keine Probleme habe. Leider hat mein Chef nichts unternommen.
Mittlerweile komme ich auch mit meinem Chef nicht mehr zurecht. Letztes Jahr habe ich mit ihm abgesprochen, dass ich zur Abendschule gehe und auch dafür meinen Urlaub eingetragen. Jetzt sagt er, er kann auf meine Abendschule keine Rücksicht mehr nehmen - und ich kann dementsprechend nicht mehr die Schule besuchen. Darf er sich so verhalten? Ich halte es in der Firma nicht mehr aus und habe seit etwa einem halben Jahr grauenhafte Kopfschmerzen, schlafe nachts schlecht und bin auch in ärztlicher Behandlung. Was kann ich tun?
Antwort
Ihre Situation ist nicht einfach. Wer gemobbt wird, muss das auch nachweisen können. Sie sollten auf jeden Fall anfangen, alle Situationen mit Datum, Uhrzeit, genaue Äußerungen und Namen der Kollegen aufzuschreiben. Theoretisch ist der Chef zur Hilfe verpflichtet. Da in Ihrem Fall aber auch Ihr Chef involviert ist, wird eine Beschwerde bei ihm wenig Sinn machen.
Wenn Ihr Chef einen Vorgesetzten hat, sollten Sie sich auf jeden Fall mit ihm in Verbindung setzen. Dabei ist es wichtig, die Vorwürfe so gut es geht belegen zu können. Wenn Ihr Chef Ihnen die Zusage zur Abendschule nicht schriftlich gegeben hat, ist es mit der Beweislast schwierig. Auch hier sollten Sie den Vorgesetzten Ihres Chefs aufsuchen und ihm die Situation erklären. Problematisch wird es, wenn Ihr Chef keine Vorgesetzten hat. Dann sollten Sie sich einen rechtlichen Rat bei einem Anwahlt oder bei der Gewerkschaft holen. Auf jeden Fall sollten Sie - falls vorhanden - den Betriebsrat um Unterstützung bitten.
Muss ich vor dem Gang auf die Toilette die Stechuhr betätigen?
Sören F. aus Schalkholz
Seit dem 1. September haben wir eine elektronische Stechuhr. Mein Problem und auch gleichzeitig meine Frage lautet: Ist es rechtens, wenn mein Chef diese Stechuhr vor der Toilette anbringt? Jedes mal, wenn ich ein natürliches Bedürfnis habe, soll ich vorher ausstempeln - das sehe ich nicht ein.
Antwort
Arbeitgeber können von Ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie sich für Pausen ausstempeln. Der Gang zur Toilette wird jedoch nicht als Pause angesehen. Der Betriebsrat des Unternehmens sollte zunächst das Gespräch mit Ihrem Chef suchen und diese Anordnung zurückweisen.
Darf ich gekündigt werden, wenn mein Chef erfährt, dass ich mich selbstständig machen will?
Claudia A. aus Bergisch-Gladbach
Ist die reine Planung einer Selbstständigkeit (Konkurrenz zum Arbeitgeber), die der Arbeitgeber durch Zufall erfährt, ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Antwort
Wer sich nur über die Möglichkeit einer Selbstständigkeit informiert, liefert dem Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. Die Situation ist aber für Ihren Arbeitgeber nicht einfach. Ignoriert er Ihre Planung, gefährdet er sein Unternehmen, denn Sie könnten noch im Angestelltenverhältnis wichtige interne Informationen mitnehmen und auch Kunden abwerben. Hat er zudem den Eindruck, Sie stehen kurz vor der Unternehmensgründung, sieht er sich natürlich zum Handeln gezwungen.
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und klären sie ihn darüber auf, dass Sie sich lediglich informiert haben. Sie sollten sich jedoch auch darauf einstellen, dass Ihr Arbeitgeber in Zukunft misstrauisch ist und Ihnen wichtige Informationen vorenthalten wird.
Kann ich mich ohne Wissen und Einverständnis meines Arbeitgebers weiterbilden?
Ayse B. aus München
Ich arbeite als Kontakterin in einer Werbeagentur und würde mich gerne mit einem Wochenendstudium weiterbilden. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich das nicht sollte und stellt mich dafür Freitags ab 13.00 Uhr auch nicht frei. Meine Arbeitszeiten sind täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr, wobei ich meistens von 8.45 bis 19.30 Uhr arbeite - für Überstunden erhalte ich keinen Ausgleich. Kann ich mich ohne das Wissen oder die Erlaubnis meines Arbeitbgebers weiterbilden?
Antwort
An die vereinbarte Arbeitszeit von 9.00 bis 18.00 Uhr müssen Sie sich halten. Auf keinen Fall sollten Sie diese Weiterbildung ohne Erlaubnis Ihres Chefs antreten, denn für das Fehlen am Freitag kann er Sie fristlos kündigen, da er Ihnen vorher mitgeteilt hat, dass er Sie nicht freistellen wird.
Muss ich nach einer Kündigung den Firmenwagen übernehmen?
Uwe M. aus Hamburg
Mein Arbeitgeber hat mir aufgrund der Standortschließung betriebsbedingt gekündigt. Jetzt verlangt er (mündlich vereinbarte) Provisionsvorauszahlungen zurück und besteht zudem auf der (vertraglich vereinbarten) Übernahme des Firmenwagens durch mich - ich kenne noch nicht einmal die Leasingraten. Wie sieht meine rechtliche Situation aus?
Antwort
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag keine Klausel über Provisionsvorauszahlungen enthalten ist und sie auch keine schriftliche nachweisbare Provisionsvereinbarung getroffen haben, die beinhaltet, dass vorab geleistete Provisionen im Zweifel zurückgezahlten werden müssen, kann Ihr Arbeitgeber die Vorauszahlung nicht zurückverlangen. Die Beweislage sieht hier eher schlecht für den Arbeitgeber aus. Auch bei der Übernahme des Firmenwagens sollten Sie sich den Vertrag genau ansehen. Ist dort eine Klausel enthalten, die Sie auch im Falle der Kündigung verpflichtet, den Firmenwagen zu übernehmen, sollten Sie mit Ihrem Chef darüber sprechen, dass Sie sich die Raten als Arbeitsloser nicht leisten können.
Mir wurde vor einem Jahr betriebsbedingt gekündigt. Habe ich Chancen auf Wiedereinstellung zu klagen?
Barbara M. aus Schwarzenberg
Ich erhielt im Februar 2005 eine betriebsbedingte Kündigung, da sich die Firma in einer Umstrukturierung befand und meine Abteilung aufgelöst werden sollte. Nach einem halben Jahr bekam ich die Info, dass es ohne meine Abteilung doch nicht geht und mein Job jetzt von einer anderen Kollegin erledigt wird (ihre Betriebszugehörigkeit liegt unter meiner).
Inzwischen arbeite ich wieder, allerdings nur befristet bis zum 31.12.2005. Kann ich gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen?
Antwort
Die Erfolgschancen hiergegen vorzugehen tendieren nahezu gegen Null. Sie hätten innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Kündigungsschutzklage erheben müssen. Nur dann würde die Kündigung unter einem Damoklesschwert schweben. Um einen Wiedereinstellungsanspruch Erfolg versprechend durchzusetzen müsste noch die Kündigungsfrist laufen, was vorliegend nicht anzunehmen ist, weil Ihre Kündigung schon im Februar 2005 ausgesprochen wurde und Sie bestimmt nicht eine solange Kündigungsfrist vereinbart hatten.
Kann ich aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Dienstwagen verlangen?
Martin O. aus Castrop-Rauxel
Ich bin im Außendienst tätig und habe seit fast vier Jahren einen Dienstwagen. Leider passt dieses Fahrzeug nicht zu meiner Körpergröße. Kann ich aus gesundheitlichen Gründen und Sicherheitsaspekten auf ein anderes Fahrzeug bestehen?
Antwort
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stellen. Denn Sie benutzen seit vier Jahren ein Fahrzeug dieser Größe problemlos. Und auch der Sicherheitsaspekt hätte früher von Ihnen bemängelt werden müssen.
Wann spricht man von einem Missbrauch der Stechuhr?
Andrea V. aus Mauer
In unserem Betrieb gibt es eine Stechuhr. Die Abteilungsleitung benutzt diese jedoch seit einiger Zeit nicht mehr und arbeitet auch nicht erledigte Arbeit am Sonntag auf - ohne sich ein- noch auszustechen. Stellt dies eine Missachtung der Stechuhr dar beziehungsweise kann die Abteilungsleitung zur Rechenschaft gezogen werden?
Antwort
Die konkrete Arbeitszeit von leitenden Arbeitnehmern wird meist nicht im Arbeitsvertrag geregelt, da von ihnen ein hoher Einsatz erwartet wird. In Ihrem Fall könnte der Abeilungsleiter auch mit seinem Vorgesetzten die Vereinbarung getroffen haben, gerade nicht die Stechuhr zu benutzen. Bevor hier von Missachtung der Stechuhr gesprochen werden kann, müssten Sie die näheren Umstände kennen, was also zwischen den beiden individuell vereinbart wurde. Und das wird schwer werden.
Da von Ihnen keine Missachtung der Stechuhr beziehungsweise der Arbeitszeit erwartet wird, sollten Sie auch zukünftig die Stechuhr nutzen.
Kündigungsfrist bei insolventem Unternehmen?
Erich S. aus Villingen-Schwenningen
Welche Kündigungsfrist gilt bei Unternehmen, die Insolvenz beantragt haben? Die Kündigung soll durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen werden.
Antwort
Kommt es bei einem Unternehmen zum Insolvenzverfahren, werden hiervon bestehende Arbeitsverhältnisse nicht berührt. Dem Insolvenzverwalter steht allerdings ein Sonderkündigungsrecht mit einer maximalen Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.
Gilt die Sozialauswahl auch bei Kleinbetrieben?
Thomes K. aus Stuttgart
Gilt die Sozialauswahl auch bei Kleinbetrieben mit fünf Mitarbeitern?
Antwort
In Kleinbetrieben gilt nur ein Mindestmaß an Kündigungsschutz, es soll also ein gewisser Rahmen an sozialer Rücksichtnahme sichergestellt werden. Damit soll die soziale Schutzbedürftigkeit eines Arbeitnehmers - fast schon vergleichbar mit der Sozialauswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung - laut Bundesarbeitsgericht auch im Kleinbetrieb beachtet werden. Die Praxis stellt hier aber weitaus höhere Anforderungen.
"Bummeln" am Arbeitsplatz - Lohnkürzung gerechtfertigt?
Günter L. aus Berlin
Mein Chef hat mir nur pauschal ¾ meines Lohns für September ausbezahlt, ohne eine nachvollziehbare Erklärung zu liefern. Seine einzige Begründung hierzu: Er will einigen Mitarbeitern, die bei der Arbeit bummeln, einen Denkzettel verpassen. Ich ließ mich auf keine Diskussion ein, sondern gab ihm für die Restzahlung eine Frist von einer Woche. War das richtig?
Antwort
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht ohne weiteres den Lohn kürzen. Auch wenn Mitarbeiter "bummeln" haben Unternehmen nicht das Recht, Lohnkürzungen vorzunehmen. Das Aussprechen einer Frist war vollkommen richtig. Sie sollten aber auch auf jeden Fall den Betriebsrat über die Lohnkürzungen informieren. Sollte Ihr Chef diese Frist verstreichen lassen, sollten Sie Zahlungsklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Beachten Sie - sofern vorhanden - die Ausschlussfristen!
Wie lange darf die Probezeit höchstens sein?
Sascha G. aus Neuried
Wie lange darf die Probezeit höchstens sein?
Antwort
Die meisten Unternehmen vereinbaren eine Probezeit von drei Monaten. Allerdings besteht für Arbeitgeber auch die Möglichkeit, die Probezeit auf sechs Monate auszudehnen. Im Rahmen einer Befristung geht dies sogar auch noch länger.
Kein Lohn - keine Arbeit?
Karola T. aus Blankenfeld
Ich erhalte seit über drei Monaten kein Gehalt mehr. Anderen Kollegen geht es ähnlich. Wie sollen wir uns verhalten, wenn wir weiter kein Gehalt erhalten? Soll ich meinem Chef eine betriebsbedingte Kündigung vorschlagen? Und muss er die Kündigungsfrist einhalten?
Antwort
Zuerst sollten Sie unverzüglich den Betriebsrat einschalten. Sollte Ihre Firma über keinen Betriebsrat verfügen, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsbeistand einschalten. Auf keinen Fall sollten Sie oder Ihre Kollegen kündigen. Machen Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft Gebrauch und melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
Ich wurde bei Gehaltserhöhungen nicht berücksichtigt. Ist das in Ordnung?
Andreas C. aus Hamburg
Wir bekommen jährlich kleine Gehaltserhöhungen. In diesem Jahr wurde ich als einziger von den Erhöhungen ausgeschlossen. Als ich meinen Chef darauf ansprach, meinte er, meine Leistungen wären nicht ausreichend. Ist das in Ordnung?
Antwort
Nein, denn das Verhalten Ihres Vorgesetzten verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht. Turnusmäßige Gehaltserhöhungen dienen meist dem Zweck, einen Ausgleich zur allgemeinen Inflation zu schaffen. Und sie sind nicht an bestimmte Leistungen einzelner Mitarbeiter geknüpft. Ihnen steht ebenfalls diese Gehaltserhöhung zu.
Neuer Einsatzort - muss ich das hinnehmen?
Uwe J. aus Erfurt
Mein Chef hat meinen Einsatzort geändert. Ich soll jetzt in dem Laden 30 Kilometer entfernt arbeiten. Ich bin zwar mobil, möchte aber nicht von meinen (netten) Arbeitskollegen getrennt werden.
Antwort
Wenn Ihr jetziger Arbeitsort nicht explizit in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, darf das Unternehmen Ihren Einsatzort nicht einseitig ändern. Ist kein fester Arbeitsort vereinbart, dürfte die Versetzung an einen anderen Ort zulässig sein. Sollten Sie die Arbeit nicht an den neuen Arbeitsort antreten, ist das eine Arbeitsverweigerung, die Ihrem Arbeitgeber das Recht gibt, Ihnen fristlos zu kündigen.
Wie errechnet sich die private Kostenbeteilung bei Firmenwagen?
Uschi D. aus Hamburg
Ist mein Arbeitgeber bei der Bemessungsgrundlage zur Errechnung meines Anteils zur privaten Kfz-Nutzung (Ein-Prozent-Regelung) berechtigt, zum Brutto-Listenpreis meines überwiegend privat genutzten Dienstwagens die Überführungs-, Zulassungskosten sowie die einfache Entfernungspauschale von 0,3 Prozent x Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzuzurechnen? Weiterhin hätte ich gern gewusst, ob neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge auf den Betrag der privaten Kfz-Nutzung bei der Verdienstberechnung abgeführt werden müssen?
Antwort
Wird der geldwerte Vorteil nicht mit dem individuell ermittelten Kilometersatz bewertet, so ist ein pauschaler Wert anzusetzen, der sich mit einem bestimmten Prozentsatz aus dem Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung errechnet und zwar:
- Für die reinen Privatfahrten mit 1 Prozent monatlich
- Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 Prozent monatlich je Entfernungskilometer.
Ausgangspunkt der pauschalen Wertermittlung ist also der so genannte Listenpreis und nicht der vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Listenpreis im Sinne der gesetzlichen Regelung ist - auch bei Gebrauchtwagen und im Leasing gemieteten Fahrzeugen - die im Zeitpunkt der Erstzulassung für den genutzten PKW im Inland maßgebende unverbindliche Preisempfehlung (zuzüglich Kosten für Katalysator, Sonderausstattungen und Mehrwertsteuer).
Außer Ansatz bleiben daher Überführungskosten, da diese nicht zum Listenpreis gehören. Gleiches gilt für Zulassungskosten.
Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer - wie in Ihrem Fall - ständig einen Kraftwagen kostenlos oder verbilligt zur privaten Nutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. Soweit die Nutzung des Firmenwagens also einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellt, handelt es sich auch sozialversicherungsrechtlich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Betriebsbedingte Kündigung trotz freier Stelle
Peggy W. aus Darmstadt
Ich bin für eine Drogeriekette tätig. Die Filiale, in der ich tätig bin, wird geschlossen - und mir wurde betriebsbedingt gekündigt. Nun weiß ich aber, dass in einer anderen Filiale eine Verkäuferin gesucht wird. Mein Chef will mir diese Stelle allerdings nicht geben.
Antwort
Nach geltendem Recht muss ein Arbeitgeber bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter auch soziale Gesichtspunkte wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter oder Familienstand berücksichtigen. In Ihrem Fall muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter - auch die der anderen Filialen - in seine Betrachtung einbeziehen. Da nun aber auch noch eine freie Stelle in einer anderen Filiale ausgeschrieben ist, muss er Ihnen diesen Job anbieten. Sie sollten daher innerhalb der dreiwöchigen Frist gegen die Kündigung im Rahmen der Kündigungsschutzklage vorgehen. Das ist Ihre einzige wirkliche Chance.
Ich bin allein erziehende Mutter und soll Überstunden leisten
Carola B. aus Nürnberg
Bei uns wurden Überstunden angeordnet. Ich bin nun aber allein erziehende Mutter von zwei Kindern (7 und 10 Jahre). Durch die angeordnete Mehrarbeit müssen meine Kinder entweder allein zu Hause sein oder ich muss eine Betreuung suchen, die ich mir finanziell nicht wirklich leisten kann. Was soll ich tun?
Antwort
Der Arbeitgeber darf zwar Überstunden anordnen, muss dabei jedoch stets auch die familiären Belange seiner Mitarbeiter berücksichtigen. In Ihrem Fall sollten Sie daher zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber und eine einvernehmliche Lösung suchen. Diese könnte so aussehen, dass er Sie nur in absoluten Notfällen für Überstunden heranzieht, oder Ihnen diese längerfristig mitteilt, damit Sie sich ausreichend darauf einstellen können. Auf keinen Fall sollten Sie eigenmächtig das Unternehmen verlassen.
Wie soll ich mich bei Mobbing verhalten?
Petra H. aus München
Ich bin seit neun Monaten in meiner Firma und habe von Anfang an Probleme mit einem Kollegen. Soll ich zu meinem Chef gehen und mich darüber beschweren, dass ich gemobbt werde?
Antwort
Mit der Bezeichnung "Mobbing" sollte man vorsichtig umgehen. Wer einfach nur empfindlich ist und einen Kollegen des Mobbings beschuldigt, muss unter Umständen im schlimmsten Fall mit einer Schadenersatzklage rechnen.
Sollte Ihr Kollege Sie aber wirklich gezielt angreifen, dürfen und sollten Sie sich wehren. Gehen Sie zu Ihrem Vorgesetzten und schildern Sie die Situation. Sollte es dennoch nicht besser werden, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten, den Betriebsrat informieren oder Hilfe bei einer Beratungsstelle suchen.
Zunächst sollten Sie jedoch anfangen, in einem Tagebuch die Situationen genauestens zu protokollieren.
Wie oft darf mein Chef meinen befristeten Vertrag verlängern?
Dirk M. aus Andernach
Zum 1.4.2003 trat ich meine Tätigkeit mit einem Zeitvertrag an - befristet auf 1 Jahr. Nach Ablauf des Jahres wurde mir ein weiterer Jahresvertrag vorgelegt - bis zum 31.3.2005. Zum 1.4.2005 wurde mir ein weiterer Zeitvertag vorgelegt - Ablauf 31.12.2005. Meine Frage: Wie oft darf der Arbeitgeber Zeitverträge verlängern?
Antwort
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen - wie in Ihrem Fall vom Grundsatz her - drei Mal einen Zeitvertrag ohne Gründe für eine Befristung mit einer maximalen Höchstbefristungsdauer von zwei Jahren anbieten. Vorliegend bedeutet dies, dass Ihr "befristetes" Arbeitsverhältnis bereits in ein unbefristetes übergegangen ist, sollte es sich wiederholt um sachgrundlose Befristungen gehandelt haben. Hat der Arbeitgeber immer wieder einen Grund für eine Befristung, kann er beliebig Zeitverträge schließen. Unter Umständen muss man dann den Grund unter die Lupe nehmen.
Chef will Überstundenentgelt nicht zahlen
Waldemar G. aus Wittorf
Ich stehe gerade im Rechtsstreit gegen meinen Arbeitgeber: Ich habe nachweislich 2500 Überstunden geleistet, die mein Arbeitgeber mir nicht bezahlen möchte. Meine Tachoscheiben und die Spesenabrechnung habe ich stets wöchentlich in der Firma abgegeben. Nun rückt die Firma die Unterlagen nicht heraus. Ich brauche diese aber für das Arbeitsgericht, denn ohne Unterlagen bekomme ich auch kein Geld. Bei einer ersten gerichtlichen Verhandlung wollte mich mein Arbeitgeber mit 1000 Euro abfertigen. Nun möchte ich in Revision gehen und habe fünf Monate Zeit, etwas zu unternehmen. Was soll ich tun?
Antwort
Wenn Sie Überstunden geleistet haben und in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie dafür ein Entgelt erhalten, steht Ihnen dieses Geld zu. Problematisch ist jedoch immer für den Arbeitnehmer der zu führende Nachweis. Denn bei einer Geltendmachung von Überstunden ist allein der Arbeitnehmer darlegungs- und auch beweisverpflichtet. Und wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Nachweis über diese Überstunden beziehungsweise das Entgelt nicht aushändigen will, sollten Sie dies vor Gericht geltend machen, indem Sie als Beweis die Tachoscheiben und die Spesenabrechnung anführen - dann vorzulegen durch den Arbeitgeber.
Autounfall mit Dienstwagen - wer zahlt?
Simon R. aus Marbach :
Wenn ich mit meinem Firmenwagen während einer Dienstfahrt einen Unfall habe (zum Beispiel ein Zusammenstoß mit einem anderen Auto), ist das ein Arbeitsunfall? Und wer zahlt den gegnerischen Schaden, wenn die Kfz-Versicherung nicht einspringt?
Antwort:
Wenn Sie auf einer Dienstfahrt einen Unfall haben, ist dies ein Arbeitsunfall. Ausnahmen sind natürlich, wenn Sie alkoholisiert waren oder andere Beeinträchtigungen hatten, die Ihnen anzulasten sind. Meist bestehen hierzu auch Kfz-Dienstanweisungen, die Sie kennen sollten.
Die Kfz-Versicherung haftet grundsätzlich für den gegnerischen Schaden, wenn Sie - ob Dienstfahrt oder Privatfahrt - einen Unfall verursachen und man Ihnen nicht vorwerfen kann, den Schaden vorsätzlich verursacht zu haben.
Darf genehmigter Urlaub gestrichen werden?
Thomas P. aus Karlsfeld:
Mein Arbeitgeber hat mir meinen Urlaub genehmigt und nun diese Genehmigung mit der Begründung widerrufen, dass meine Arbeitskraft benötigt wird (die Firma befindet sich in der Auflösung). Darf er das?
Antwort:
Ein Arbeitgeber darf bereits gewährten Urlaub stornieren, wenn betriebliche Gründe dies verlangen und er auf Ihre Arbeitskraft angewiesen ist. Haben Sie Zweifel, können Sie nur den Weg über ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht gehen. Dann "spricht" Ihnen das Gericht den bereits genehmigten Urlaub zu. Auf keinen Fall dürfen Sie eigenständig den Urlaub antreten.
Wann kann ich meinen Job fristlos kündigen?
Henriette S. aus Berlin:
Ich habe das Pech, dass das Büro meiner Chefin gleichzeitig auch ihre Wohnung ist. Mein größtes Problem sind ihre zwei Windhunde. Ich kann Hunde nicht ausstehen und fühle mich unwohl: der Hundegeruch hängt in der Luft und die Hunde sabbern überall rum. Nicht so sehr wegen der Angst vor Hunden, sondern eben eher wegen dem Ekel, ist meine Frage deshalb, ob das ein Kündigungsgrund meinerseits sein kann? Oder ist sie im Recht und darf ihre Hunde weiter um meine Beine schleichen lassen?
Antwort:
Sie haben als Mitarbeiter jederzeit das Recht, ein Arbeitsverhältnis in der entsprechenden Kündigungsfrist (steht im Arbeitsvertrag) zu kündigen. Dafür benötigen Sie keinen besonderen Grund. Für eine fristlose Kündigung Ihrerseits fehlt jedoch der Grund, denn die Hunde waren sicherlich von Anfang an dort und das Büro befand sich sicherlich auch von Anfang an in den Privaträumen ihres Arbeitgebers. Beachten Sie auch bei einer Eigenkündigung die sozialrechtlichen Folgen (Sperrfrist von Arbeitslosengeld). Sofern Sie ein Anschlussarbeitsverhältnis haben, ist die Eigenkündigung jedoch kein Problem.
Vielleicht sollten Sie einfach das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzen führen und ihn darum bitten, die Hunde während der Arbeitszeit in anderen Räumen aufzubewahren.
Versetzung mit Gehaltseinbußen
Matthias N. aus Bolzum:
Meine Arbeitskollegin arbeitet seit etwa 16 Jahren in der Pflege (offenes psychiatrisches Wohn- und Pflegeheim) als examinierte Krankenschwester. Jetzt bekommt sie vom Arbeitgeber die Pistole auf die Brust mit den Forderungen: nicht mehr als examinierte Pflegekraft zu arbeiten: zum Beispiel keine Medikamente und Spritzen geben, keine Tätigkeit als Schichtleitung und das zum Gehalt einer Pflegehelferin (unexaminierte Kraft). Aus meiner Sicht ist dieser Schritt des Arbeitgebers so rechtlich nicht haltbar.
Antwort:
Theoretisch hat der Arbeitgeber das Recht, Mitarbeiter zu versetzen oder den Arbeitsbereich einschränken. Oft ist entscheidend, was im Arbeitsvertrag zur Tätigkeit steht. Er darf mit der Versetzung jedoch auf keinen Fall eine Gehaltseinbuße vom Mitarbeiter verlangen.
Fazit: Die Arbeitsplatzveränderung ist unter Umständen rechtens, nicht jedoch verbunden mit Gehaltseinbußen. Eine Klage auf Feststellung, dass die Versetzung unwirksam ist, wäre möglich. Auf jeden Fall sollte ihre Kollegin zunächst der Versetzung unter Vorbehalt Folge leisten.
Krankgeschrieben! Darf ich heiraten?
Bernhard L. aus Oldenburg:
Ich bin seit etwa drei Wochen wegen Erschöpfungszuständen krankgeschrieben. Die Krankmeldung ist das Resultat massiven Mobbings am Arbeitsplatz. Durfte ich während meiner Krankschreibung heiraten? Die Feier war sehr klein (15 Personen). Sie fand nur vormittags statt. Abends habe ich nur mit den Trauzeugen in einem Restaurant gegessen. Und darf ich mich in einer Kneipe aufhalten, auch wenn ich definitiv keinen Alkohol trinke? Es geht darum, dass meine Ehefrau eine Betriebsfeier hat, und ich sie dorthin begleiten möchte
Antwort:
Wer aufgrund von Erschöpfungszuständen krank geschrieben ist, sollte jegliche Aktivitäten außer Haus vermeiden. Wer heiraten und – wenn auch im kleinen Rahmen – feiern kann, kann theoretisch auch zur Arbeit gehen. Auch eine Betriebsfeier sollte vermieden werden, denn der Arbeitgeber könnte Ihnen den Vorwurf machen, dass Sie wieder genesen sind. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: Wer feiern kann, kann auch arbeiten.
Fazit: Bei Erschöpfungszuständen sollte man jegliche Aktivitäten außer Haus vermeiden, um nicht arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie Abmahnung oder gar Kündigung zu provozieren, auch wenn diese unter Umständen nicht erfolgreich sind!
Ich möchte eine Auszeit nehmen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Christina P. aus München:
Ich möchte mir eine Auszeit vom Job nehmen, aber auf keinen Fall meinen Arbeitsplatz verlieren. Gibt es eine Möglichkeit?
Antwort:
In Ihrem Fall spricht man von einem so genannten Sabbatical: Das Sabbatical bedeutet eine vom Unternehmen gebilligte, zeitlich begrenzte Freistellung vom Job mit einer anschließenden Weiterbeschäftigungsgarantie. Und dieser Freistellungszeitraum kann bis zu einem Jahr reichen.
Bei einem Sabbatical bleibt der Arbeitsvertrag unverändert bestehen und Sie werden lediglich für die Auszeit von Ihrer Hauptpflicht (der Arbeitsleistung) befreit. Und nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Arbeitgeber hat ein Sabbatical Vorteile: Erfahrungen zeigen, dass beim Widereinstieg kaum Integrationsprobleme auftreten. Im Gegenteil: Häufig kommen Mitarbeiter hoch motiviert und mit doppeltem Eifer zurück.
Muss ich regelmäßig Überstunden leisten?
Ralf J. aus Dresden:
Mein Arbeitgeber verlangt von mir eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden - im Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Falls ich mich nicht an meine täglichen zehn Stunden halte, droht er mir mit einer Abmahnung. Das zieht sich jetzt schon über einen längeren Zeitraum so hin - mit Unterbrechung eigentlich schon fünf Jahre.
Normal dürfte ich doch nur zehn Überstunden pro Monat leisten? Kann er eine Abmahnung aussprechen? Was kann ich dagegen tun? Die Überstunden werden nämlich weder vergütet noch durch einen Freizeitausgleich abgegolten.
Antwort:
Es gibt viele rechtliche Möglichkeiten: Einige Unternehmen verhandeln konkrete Stundensätze für die Mehrarbeit, dann wieder gibt es Firmen, die die Überstunden durch das normale Gehalt abdecken, auch der Freizeitausgleich ist eine Variante. Sie sollten in Ihrem Arbeitsvertrag nachschauen, ob dort eine Überstundenklausel vorhanden ist - diese regelt die Überstundenvereinbarungen in Ihrem Betrieb, an die Sie sich halten müssen.
Existiert keine Regelung, haben Sie für die Mehrarbeit mindestens Anspruch auf die normalen Stundenlöhne. Nur leitende Angestellte müssen auch ohne spezielle Vereinbarungen Überstunden im Rahmen ihres regulären Gehalts akzeptieren, was sich meist schon aus dem Anstellungsvertrag ergibt.
Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, Überstunden anzuordnen. Wöchentlich dürfen maximal zehn Überstunden angeordnet werden. Die Anordnung hat zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen, mindestens vier Tage vorher - nur in Notfällen zwei Stunden vor dem als Überstunden abzuleistenden Zeitraum. Die Anzahl der Überstunden eines halben Jahres darf zusammen mit der Regelarbeitszeit die halbjährlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes aber nicht überschreiten.
Kann ich meinen 400-Euro-Job jederzeit kündigen?
Anne P. aus Hamburg:
Ich arbeite auf 400 Euro-Basis. Darf ich jederzeit kündigen oder muss ich Kündigungsfristen einhalten?
Antwort:
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für Ihren 400-Euro-Job unterschrieben haben, sind die Kündigungsmöglichkeiten dort enthalten. Sollten Sie ohne Arbeitsvertrag tätig sein, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, denn der geringfügig Beschäftigte ist seinem Status nach (vollwertiger) Arbeitnehmer - auch er muss Kündigungsfristen einhalten. Und bei schwerwiegenden Gründen Ihrerseits ist trotz Arbeitsvertrag und gesetzlicher Kündigungsfrist eine fristlose Kündigung möglich.
Sie sollten jedoch stets daran denken, einen fairen Abschluss der Tätigkeit würden Sie sich auch von Ihrem Arbeitgeber wünschen. Von heute auf morgen einfach der Arbeit fern zu bleiben, ist kein guter Stil und kann unter Umständen Schadenersatzansprüche durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Darf mein Chef mir einen Nebenjob verbieten?
Dirk W. aus Magdeburg:
Ich bin Elektriker und möchte am Wochenende zusätzlich einen 400 Euro Job nachgehen. Darf mein Chef mir die Nebentätigkeit verbieten?
Antwort:
In vielen Fällen ist der Zweitjob mit dem (Erst-)Arbeitgeber abzustimmen. Enthält der Arbeitsvertrag keine Klausel, die eine Nebentätigkeit ausschließt, sollten Mitarbeiter dennoch ihren Arbeitgeber informieren.
Verbietet der Arbeitsvertrag keine Nebentätigkeiten, kann der Chef sie dennoch verbieten. Nämlich dann, wenn Arbeitnehmer bei Konkurrenten arbeiten möchten oder einer Tätigkeit während der eigentlichen Arbeitszeit nachgehen möchten.
Auch dürfen Nebentätigkeiten nie Auswirkungen auf die eigentliche Arbeit haben. So dürfen Mitarbeiter aufgrund ihres Nebenjobs beispielsweise nicht übermüdet zur Arbeit kommen.
"Stubenarrest" bei Krankmeldung?
Peter K. aus Bremen:
Wenn ich krank geschrieben bin, darf ich dann meine Wohnung nicht verlassen?
Antwort:
Für krank geschriebene Mitarbeiter gibt es eine einfache Regel: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird.
Deshalb ist grundsätzlich alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Im Zweifelsfall sollten erkrankte Mitarbeiter mit ihrem Arzt besprechen, welche Unternehmungen möglich sind - und sich diese schriftlich bestätigen lassen.
Ich bin mit meinem Zwischenzeugnis unzufrieden. Was soll ich tun?
Frank K. aus Hamburg:
Ich habe aufgrund eines Führungswechsels ein Zwischenzeugnis erhalten. Nun bin ich mit dem Inhalt nicht einverstanden - was soll ich jetzt tun?
Antwort: Wer sich im Zwischen- oder auch Endzeugnis ungerecht beurteilt fühlt, sollte Änderungswünsche so schnell wie möglich bei seinem Vorgesetzten vortragen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass Änderungswünsche, die nach 15 Monaten angemeldet werden, keinen Anspruch auf eine Neufassung mehr begründen. Denn nach so langer Zeit muss der Arbeitgeber nicht mehr damit rechnen, dass er seine damalige Beurteilung neu formulieren muss.
Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, sollten sich Arbeitnehmer noch während der Beschäftigungszeit mit ihrem Arbeitgeber auf den Zeugnisinhalt verständigen. Dafür können Mitarbeiter ihre Vorstellungen als Entwurf einreichen.
Ich möchte mich woanders bewerben. Mein jetziger Arbeitgeber soll aber nichts erfahren.
Frauke H. aus Worms:
Ich bin mit meinem Job unzufrieden und möchte mich bei einem anderen Unternehmen bewerben. Meine Sorge ist aber, dass mein jetziger Arbeitgeber von meiner Bewerbung erfährt. Soll ich in der Bewerbung auf die Verschwiegenheit hinweisen?
Antwort: Für Arbeitgeber gibt es während der Bewerbungsphase spezifische Rechte und Pflichten. So muss er beispielsweise die Bewerbungsunterlagen sorgfältig und die Bewerbung vertraulich behandeln. Ausdrücklich auf die Verschwiegenheit hinzuweisen ist deshalb nicht nötig.
Bleibt meine Abmahnung für immer in der Personalakte?
Ines B. aus Frankfurt/Oder:
Ich habe eine Abmahnung bekommen. Bleibt die jetzt für immer in der Personalakte?
Antwort: Arbeitnehmer müssen selbst dafür sorgen, dass Abfindungen aus Personalakten gelöscht werden. Die durchschnittliche Aufbewahrung von Abmahnungen beträgt nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main etwa zweieinhalb Jahre. Danach ist die Abmahnung auf Verlangen des Mitarbeiters zu entfernen.
Anders sieht es bei Dokumenten wie einer bloßen Ermahnung oder schriftlichen Rüge aus. Hier liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob und wann er diese entfernt.
Wer unsicher ist, was in seiner Personalakte aufbewahrt wird, sollte sie einsehen, denn dieses Recht hat jeder Arbeitnehmer. Erst Recht, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden möchte, denn der Mitarbeiter kann nur dann die Entfernung einer Abmahnung verlangen, wenn sie ihm noch schaden kann.
Mein Kollege provoziert mich. Wie kann ich mich wehren?
Karsten S. aus Solingen:
Ein Kollege von mir provoziert mich bei jeder Gelegenheit. Wie kann ich mich wehren?
Antwort: Zuerst sollten Betroffene stets das Gespräch mit dem entsprechenden Kollegen suchen und ihn darauf aufmerksam machen, dass man sein Verhalten nicht akzeptiert. Ändert sich an der Situation nichts, sollte ein Gespräch mit dem Betriebsrat und/oder dem Vorgesetzen geführt werden. Denn Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich vor den Betroffenen stellen und sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, die Situation zu lösen.
Unter Umständen kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kollegen Wirkungen zeigen.