Abmahnung

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Justitia vor Gesetzestexten

Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens

Das Arbeitsgericht Berlin hat zwei weitere Abmahnungen von Mitarbeitern der Freien Universität (FU) wegen eines Aufrufs zu einem Aktionstag für unrechtmäßig erklärt. Das teilte das Landesarbeitsgericht in der Bundeshauptstadt am Dienstag mit. Der Vorstand einer Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte den Aufruf Ende Januar auf der Webseite der Gruppe veröffentlicht. Darin wurde der Universität tarifwidriges, mitbestimmungsfeindliches und antidemokratisches Verhalten vorgeworfen.
Strafgesetzbuch

Gericht: Abmahnung von Mitarbeiter von Freier Universität Berlin nicht rechtens

Die Abmahnung eines Mitarbeiters der Freien Universität Berlin (FU) wegen eines Aufrufs im Internet zu einem Aktionstag ist einem Gerichtsurteil zufolge unrechtmäßig gewesen. Der Klage des Mitarbeiters auf Entfernung der Abmahnung wurde stattgegeben, wie das Arbeitsgericht Berlin am Montag mitteilte.
Auf dem Balkon oder im Garten: Wann ist das Grillen erlaubt?

Abmahnung und Bußgeld möglich Auf dem Balkon oder im Garten: Wann ist das Grillen erlaubt?

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Egal ob im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon: Laut dem Deutschen Mieterbund ist das Grillen Mietern grundsätzlich erlaubt. Aber: Das gilt nur, solange es im Mietvertrag nicht aus­drücklich verboten ist. In Hamburg etwa ist eine Verbotsklausel für das Grillen auf dem Balkon in den Mietverträgen meist üblich. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Außerdem gilt: Wer auf dem Balkon oder der Terrasse grillt, muss darauf acht geben, dass die Nachbarn nicht durch etwa eine hohe Rauchentwicklung beeinträchtigt werden. Ist das der Fall, droht sogar ein Bußgeld. Wie oft im Jahr auf dem Balkon der Grill angemacht werden darf, wird in jedem Bundesland anders geregelt. Das Bayerische Oberlandesgericht hält fünfmal im Jahr für angemessen, das Landgericht Stuttgart dreimal im Jahr. Vorausgesetzt, das Grillen ist in ihrem Mietvertrag nicht untersagt, gilt immer: Kommunikation ist das Zauberwort. Sagen Sie ihren Nachbarn rechtzeitig Bescheid und grillen Sie so, dass niemand beeinträchtig wird.