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Abmahnung wegen Pornostreaming Hat das Gericht einen Fehler gemacht?

Zigtausende Deutsche haben Post vom Abmahnanwalt bekommen - eventuell zu Unrecht. Dem Kölner Landgericht ist im Pornostreaming-Verfahren möglicherweise ein Fehler unterlaufen, behauptet ein Anwalt.
Von Christoph Fröhlich

Die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen verschickt derzeit Abmahnungen im Tausenderpack an Nutzer, die auf dem Streamingportal "redtube.com" diverse Sexfilme abgerufen haben. Wie viele Nutzer genau betroffen sind, ist nicht bekannt. Vermutlich wurden jedoch mehr als zehntausend Abmahnungen ausgesprochen. Gefordert werden darin 250 Euro wegen der Begehung einer Urheberrechtsverletzung. Eine entsprechende Abmahnung liegt stern.de vor.

Verwechslung von Tauschbörse und Stream?

Mittlerweile haben einige Anwälte, die von Betroffenen mit dem Fall beauftragt wurden, Akteneinsicht gewährt bekommen. Einer von ihnen ist der Berliner Anwalt Johannes von Rüden, der auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert ist. Er betreut mehrere hundert abgemahnte Redtube-Nutzer und sagt, dass bislang ausschließlich Anschlussinhaber der Deutschen Telekom betroffen sind. "Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden oder bereits wurden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschland oder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können", warnt von Rüden.

Er erhebt nun Vorwürfe gegen das Kölner Landgericht: Möglicherweise haben die Richter ein zu geringes technisches Verständnis und deshalb eine Fehlentscheidung gefällt. "Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 des Urheberrechtsgesetzes vor", heißt es in dem Antrag, mit dem die Kölner Richter die Telekom zur Preisgabe der Namen und Adressen der Nutzer verpflichten. "Das ist pikant, denn in dem Antrag steht nichts von einer Tauschbörse“, sagt von Rüden. "Weder weisen der Antrag, noch der Beschluss darauf hin, dass hier ein Streaming-Portal oder überhaupt Redtube überwacht wurde."

Es gibt große Unterschiede zwischen einer Tauschbörse und einem Streamingportal wie Redtube. Bei ersterem lädt man eine Datei direkt auf die Festplatte herunter und bietet sie anderen Nutzern gleichzeitig zum Download an. So wird man zum Weiterverbreiter von Raubkopien. Streams dagegen sind, vereinfacht gesagt, online abrufbare Video- und Audioinhalte, die nicht direkt auf der Festplatte gespeichert werden, sondern lediglich im Zwischenspeicher des Computers (Ram) abgelegt werden. Laien haben keinen Zugriff auf diese Dateien. Außerdem ist bei Portalen wie Redtube nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob es sich um Raubkopien handelt oder nicht - ganz im Gegensatz zum mittlerweile geschlossenen kino.to, dass täglich neue Kinofilme und Serien bereitstellte.

"Großer Humbug"

Unklar ist weiterhin, wie die Abmahner und der Berliner Anwalt Daniel Sebastian, der den Antrag zur Auskunftserteilung erstellt hat, an die IP-Adressen der Nutzer gelangt sind. Wie die Kanzlei U+C und Sebastian zusammenhängen, ist bislang unklar. In dem Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 12. August 2013 unter dem Aktenzeichen 226 O 86/13, der stern.de vorliegt, sind alleine 1000 IP-Adressen gelistet, die den Pornofilm "Amanda's Secrets" angeschaut haben sollen. Den Gerichtsakten zufolge hat die Firma itGuards mit der Software "GladII 1.1.3" die IP-Adressen ermittelt. Nur: Diese Software wurde für das Überwachen von Tauschbörsen entwickelt. Für Streams dürfte sie technisch ungeeignet sein.

"Wir haben uns bewusst mit Spekulationen zurückgehalten und uns auch nicht an diesen beteiligt", schreibt Rechtsanwalt von Rüden in einer Pressemitteilung. "Aber aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will." Die Erklärungen würden sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken erinnern, schreibt der Abmahnungs-Experte. "Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden, ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein." Von Rüden findet harsche Worte: "Das Landgericht Köln sollte offenbar hinters Licht geführt werden."

Ähnlich sieht es sein Kollege Christian Solmecke, der ebenfalls Hunderte Abgemahnte vertritt. "Für die Nutzer ist dies jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden. Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn-Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird."

Christian Hoppe, Pressesprecher beim Landgericht Köln, sagt hingegen im Gespräch mit stern.de, er könne nicht ausschließen, dass es sich bei der Nennung des Begriffs "Tauschbörse" nur um ein Versehen handele. Zudem gebe es mehrere Gutachten, die das rechtmäßige Vorgehen der Software zum Sammeln der IP-Adressen bestätigen.

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