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Absurde Abzocke vor Gericht Wie Anwälte mit dreisten Porno-Abmahnungen Millionen verdienten

Wegen illegaler Porno-Downloads mahnten zwei Anwälte gleich reihenweise Internet-Nutzer ab und scheffelten knapp sechs Millionen Euro. Die Masche dahinter war besonders perfide.

Pornos zu schauen, ist vielen immer noch peinlich. Obwohl man sie heute jederzeit im Internet streamen kann, statt sie wie früher aus einem Sexshops oder der Videothek zu besorgen. Mit dieser Scham verdienen einige Leute trotzdem kräftig Geld. Zwei Anwälte aus den USA konnten etwa 6 Millionen Euro mit einer besonders cleveren Abmahn-Masche einnehmen. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Den beiden wird vorgeworfen, systematisch Internetnutzer wegen des Downloads bestimmter Pornos abgemahnt zu haben. Die hatten sich die Nutzer mit sogenannten Torrent-Programmen aus dem Netz geladen. Illegal. Dabei waren sie allerdings in eine Falle getappt: Die Porno-Videos waren überhaupt nur über Torrents zu finden, weil die beiden Anwälte sie extra dafür hochgeladen hatten. Das wirft ihnen die Anklageschrift des Bezirksgerichtes von Minnesota vor.

Anwälte drehten Pornos selbst

Die Torrent-Technologie sollen die Angeklagten deshalb genutzt haben, weil über sie schnell nachvollziehbar ist, wer die Datei eigentlich herunterlädt. So besorgten sie sich die Namen der Nutzer - und präsentierten ihre saftigen Schadensersatzforderungen. Bis zu 150.000 US-Dollar (etwa 144.000 Euro) sollen sie pro Fall verlangt haben. Weil den Nutzern die ganze Sache meist mächtig peinlich war, einigte man sich aber in der Regel schnell außerhalb des Gerichts. Etwa 4000 Dollar pro abgezocktem Nutzer konnten die Anwälte so im Schnitt einstreichen.

Als Verbreitungsmethode nutzen die beiden Anwälte bekannte Torrentportale wie "Pirate Bay". Die Verbreitungsrechte für die heruntergeladenen Clips besaßen sie aber tatsächlich. In der Regel kauften sie diese über Briefkastenfirmen, in einigen Fällen legten sie aber vor - und filmten die Pornoszenen einfach selbst. Ob die Anwälte aktiv dabei mitwirkten, ist nicht bekannt.

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Nun droht Knast

Die Anwälte verheimlichten natürlich ihren Opfern, dass sie die Filme selbst hochluden. Das wertet der Staatsanwalt nun als Indiz für einen Betrugsfall. Die Anwälte hätten einkalkuliert, dass sich die Betroffenen aus Scham nicht gegen die Vorwürfe wehren würden. Taten sie es doch, wurden die Fälle schnell vonseiten der Anwälte fallengelassen, erklärt die Anklageschrift. Den beiden Angeklagten wird nun kriminelle Verschwörung, Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Ihnen droht Gefängnisstrafe. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, ist aber noch offen. Zumindest einer von ihnen wurde in Minnesota schon Anfang des Jahres für die Arbeit als Anwalt gesperrt.

mma

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