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Azubi-Geschichte auf Jodel Abmahnung, weil sie die Lieblingsschokolade der Chefin isst - geht das?!

Schokolade
Her mit der Schokolade!
© Unsplash
Eine Auszubildende hat die Lieblingsschokolade der Chefin gegessen - und dafür eine Abmahnung kassiert: Wir haben einen Arbeitsrechtler zu einer kuriosen Geschichte auf Jodel befragt.

Schokolade! Jetzt! Sofort! Wenn im Büro das Nachmittagstief kommt, gibt es nichts Besseres, als kurz an der Süßigkeiten-Schale vorbeizugehen. Tut jetzt nicht so: JEDES Büro hat irgendwo Süßes versteckt! Aber was, wenn jemand die Sache mit dem Süßkram zu ernst nimmt? Eine Auszubildende berichtet auf Jodel gerade über die wohl kurioseste Abmahnung aller Zeiten. 

"Wenn deine Kollegin dir eine Abmahnung geben will, weil du ihr Lieblings-'Merci' gegessen hast... ist das rechtens? #leiderkeinspass", schrieb eine Nutzerin aus Mühlheim am Freitag, wie unter anderem "DerWesten.de" berichtet. Dabei hatte die Jodlerin nicht etwa heimlich den Schreibtisch der Vorgesetzten geplündert und sich die beste Sorte (Team Milch-Praline hier!) geklaut. Die Schokolade war für alle da: "Es ist genau genommen Eigentum der Firma, da über die Firma gekauft. Die Packung liegt für alle offen rum," erklärt sie.

Das sagt der Anwalt zum Schokoladen-Gate

Da der Jodel mittlerweile gelöscht ist, sind wir uns fast sicher, dass es eine Geschichte aus dem Paulaner-Garten war, wie man bei Jodel so schön sagt. Also erfunden. Oder wollte "Merci" so virales Marketing betreiben? Egal: Durchspielen wollten wir das Szenario trotzdem mal. NEON hat einen Spezialisten für Arbeitsrecht gefragt, ob die Schokoladen-Geschichte rechtens sein könnte.

Und das sagt Rechtsanwalt Heiko Hecht aus Hamburg:

"Das geht überhaupt nicht, der Arbeitgeber darf sich nicht willkürlich verhalten. Bei einer Abmahnung muss es eine gewisse Verhältnismäßigkeit geben. Und es hat rein gar nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun, wenn man die Schokolade der Chefin isst - vor allem nicht, wenn es üblich ist, dass Mitarbeiter sich daran bedienen."

Schokolade für alle!

Die Jodlerin müsste sich keine Sorgen machen. "Rechtens wäre die Abmahnung nicht", sagt Hecht. Er rät, ihre Version der Geschichte schriftlich festzuhalten und das bei der Personalabteilung einzureichen. Sollte es zu einer weiteren Abmahnung oder gar einer Kündigung kommen, hätte das keinen Bestand, weil die Abmahnung unberechtigt war. Und selbst wenn sich die Auszubildende an der privaten Schokolade der Chefin bedient hätte, wäre es wegen der Geringwertigkeitsgrenze rechtlich nicht leicht, sie abzumahnen oder zu kündigen.

Wir können also eigentlich alle wieder beruhigt zurück zum Süßigkeiten-Tisch. Unsere Chefin hat heute übrigens Gummibärchen für alle mitgebracht - ich glaub, ich esse keine roten. Sicher ist sicher.

sst

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