Schlechte Nachrichten für Whatsapp-User: Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in einem Sorgerechtsstreit entschieden, dass Die Telefonnummern nicht ohne Zustimmungen der Kontakte auf dem Telefon an Whatsapp weitergeleitete werden dürfen. Wer nicht vorher um Erlaubnis fragt, begeht eine Rechtsverletzung, so das Gericht. "Durch die automatische Weitergabe der Daten ohne Einwilligung der Kontakte verletzt jeder Whatsapp-Nutzer geltendes Recht und kann im Ergebnis abgemahnt werden. Dies geschieht auch zumindest fahrlässig, wenn man ja fortlaufend den Dienst nutzt, ohne sich die AGB, in denen diese Praxis beschrieben wird, durchzulesen", sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke" dem "Kölner Stadtanzeiger".
Zu unbedachter Umgang mit Whatsapp
Die Einschätzung des Anwalts zeigt das Dilemma: Nutzer stimmen unbedacht zu, die Freunde und Bekannte, deren Kontakte im Adressbuch auf dem Smartphone liegen, haben kaum die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Theoretisch könnten User aus diesem Grund abgemahnt werden - und auch Schadensersatzansprüche sind nicht vollkommen aus der Luft gegriffen. Datenschützer kritisieren seit längerer Zeit den Rechtsverstoß, der seit Jahren gängige Praxis ist.

In dem konkreten Fall, der vor Gericht behandelt wurde, ging es um um das Telefon eines 11-jährigen Jungen. Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen.
Wer "diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden", zitiert der "Kölner Stadtanzeiger" das Urteil.
Geschäftlich genutzt Handys betroffen
Allerdings werden sich private Kontakte kaum beschweren - zum einen, weil man selten freunde oder Familienangehörige abmahnt. Und zum anderen, weil man auch selbst gegen diese vorgehen könnte. So würde eine wahre Abmahnwelle in Gang gesetzt. Anders sieht das bei geschäftlichen Telefonnummern aus. Die Anwälte raten daher, auf geschäftlichen Smartphone Whatsapp gar nicht erst zu installieren.
