Die E-Mails klingen dramatisch: Im Namen eines Mandanten fordert die Kanzlei im Absender den Adressaten auf, wegen der Verbreitung von Raubkopien eine hohe Geldsumme zu zahlen. Die Empfänger sollten schnell reagieren. Doch genau dann tappen sie in die Falle, warnt das LKA Niedersachsen.
Denn hinter dem Paragraphen-Wirrwarr und dem teuren Vergleichsangebot steckt eigentlich etwas ganz anderes. "Die genaue Aufstellung der Forderung und den Ablauf entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokumenten-Archiv", erklärt die Mail. "Begutachten Sie die Dokumente bei auftretenden Problemen bitte an Ihrem Computer", versucht sie zum Klick auf den Link zu locken. Genau das sollte man dem LKA zufolge natürlich nicht tun.
Verseuchte Links
"Wir raten dringend davon ab, den Link zu öffnen", warnen die Experten. Zwar seien die Links in den an die Beamten weitergeleiteten Mails nicht mehr zu erreichen gewesen. Man gehe aber davon aus, dass es immer noch zahlreiche Varianten mit aktiven Links gäbe. Vermutlich stecke hinter den Links Schadsoftware, aber auch Phishing und Identitätsdiebstahl seien eine Gefahr. "Sollten Sie auf einer verlinkten Webseite aufgefordert werden, persönliche Daten oder Zahlungsdaten einzugeben oder Personaldokumente (z.B. Personalausweis) hochzuladen, dann kommen Sie der Aufforderung nicht nach", warnt die Behörde.
Eine besondere Gefahr geht von den Mails deswegen aus, weil die Kanzleien im Briefkopf tatsächlich existieren - mit der Abzock-Masche aber nichts zu tun haben. Viele der Kanzleien hätten bereits eine entsprechende Warnung auf der eigenen Webseite hinzugefügt, so das LKA. "Diese E-Mails stammen nicht aus unserem Haus und sind falsch!!!", schreibt etwa die in einer Mail genannte CSP Rechtsanwaltsgesellschaft aus Düsseldorf. In der vorliegenden Mail war sogar einer der Anwälte als Unterzeichner angegeben.
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Wie erkennt man die Fälschungen?
Die Empfänger solcher Mails sollten genau prüfen, ob es sich um eine echte Abmahnung handelt. Sollte die Abmahnung tatsächlich echt sein, müssen die Betroffen so schnell wie möglich reagieren. Zunächst sollte man daher überprüfen, ob die abmahnende Kanzlei tatsächlich existiert und mit ihr Kontakt aufnehmen. Sollte es Zweifel an der Echtheit geben, kann eine Nachfrage bei der Polizei oder dem Verbraucherschutz helfen.

Trotz der echten Kanzleien im Absender sind die bisher bekannten Betrugsmails recht gut als solche zu erkennen. Die vom LKA gepostete Mail nennt etwa keine Zahlungs- oder Antwortfristen. In vielen Sätzen fehlen Worte, sie wimmeln vor Schreibfehlern oder ergeben bei genauem Hinsehen kaum Sinn. So fordert die Mail auf, "...geschütztes Film und Musik Repertoire unseres Auftraggebers ohne deren erforderliche schriftliche Einwilligung um Internet frei online verfügbar zu machen". Der Nutzer soll also genau das tun, wofür man ihn abmahnen will.
Die Gefahr einer Abmahnung ist durchaus noch gegeben. Obwohl die Zahl der Raubkopien in den letzten Jahren gesunken ist, gibt es immer noch viele echte Abmahnungen von Rechteinhabern. "Viele Nutzer tappen weiterhin in die Falle", warnte etwa der auf Abmahnungen spezialisierte Anwalt Christian Solmecke vor kurzem gegenüber dem stern. Eine der Gefahren sei etwa, "dass für viele Nutzer überhaupt nicht klar ist, dass es sich bei vielen vermeintlichen Streaming-Portalen tatsächlich um klassische Tauschbörsen handelt."
Quellen: LKA Niedersachsen, CSP-Rechtsanwälte