Als Kim Graf Anfang des Jahres Post von einer Rechtsanwaltskanzlei bekam, ahnte er gleich, dass das nichts Gutes bedeutet. Wie die meisten gewerblichen Online-Händler hatte er schon von Abmahnungen gehört. Und nun, nachdem er seit drei Jahren zusammen mit einem Geschäftspartner als diebayernprofis.de bei Ebay aktiv war, hatte es auch ihn erwischt: "Der Anwalt bemängelte im Auftrag der Firma E-tail GmbH, dass wir unsere Speicherkarten unerlaubterweise mit dem Slogan 'lebenslange Garantie' bewerben." Dabei hatten sie das einfach vom Hersteller der CompactFlash-Karten übernommen. "Lifetime Warranty" prangt schließlich unübersehbar auf den Originalverpackungen des Speicherkartenherstellers Transcend. Nur: In Deutschland dürfen Händler nicht mit einer Garantie von mehr als 30 Jahren werben. "Davon hatten wir natürlich keine Ahnung", sagt Kim Graf. "Wir hörten durch die Abmahnung zum ersten Mal von dieser Regelung."
An sich erfüllte das Schreiben damit genau den Zweck einer Abmahnung: Anstatt sofort vor Gericht zu ziehen, weist ein Unternehmer - meist über seinen Anwalt - einen Konkurrenten darauf hin, dass er gegen ein Gesetz verstößt, quasi "unfair" handelt. Zugleich verlangt er, dass der Verstoß beendet und nicht wiederholt wird. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Abgemahnte in der Regel eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Darin verpflichtet er sich, an den Abmahner eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er das beanstandete Verhalten wiederholen sollte. Wer also einen Fehler gemacht hat, kann ihn korrigieren und hat nichts weiter zu befürchten - das klingt vernünftig. Woher rührt dann die ganze Aufregung um das Thema Abmahnung?
Opfer des Abzock-Systems
Das Beispiel von Kim Graf liefert auf diese Frage gleich mehrere Antworten. Zum einen wären da die Kosten, die mit fast jeder Abmahnung verbunden sind. Der Anwalt stellt für seinen Aufwand Gebühren in Rechnung, die der Abgemahnte tragen muss. Diese bemessen sich nicht etwa nach dem Zeitaufwand, den der Jurist mit dem Schreiben hatte, sondern nach dem so genannten Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit - den der Anwalt erst einmal selbst festlegt. In der Unterlassungserklärung, die Graf und sein Partner mit ihrer Abmahnung bekamen, war von einem Gegenstandswert von 25.000 Euro die Rede. Aus dieser Summe hätten sich - nach einem im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Schlüssel - Anwaltsgebühren von fast 1000 Euro ergeben. "Das war total absurd", sagt Kim Graf, "weil wir zu dem Zeitpunkt höchstens 30 Speicherkarten verkauft hatten." Immerhin schaffte er es, den Anwalt auf einen Gegenstandswert von 5000 Euro herunterzuhandeln. "Damit mussten wir noch 411,30 Euro an Gebühren und Auslagenpauschale zahlen."
Was die beiden Jungunternehmer zu dem Zeitpunkt jedoch mehr wurmte als die 400 Euro Verlust, war der unbestimmte Verdacht, Opfer eines Abzock-Systems geworden zu sein. "Auf den Community-Seiten von Ebay stieß ich auf einen Club von 18 Leuten, die von der Firma E-tail abgemahnt wurden", sagt Graf. Bis September ist dieser Ebay-Club mit dem Namen "Anti E-Tail GmbH, Norskit" (als Norsk-It betreibt die Firma einen eigenen Online-Handel) schon auf mehr als 100 Mitglieder angewachsen. Und auch bei der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. ist die Firma keine Unbekannte. Der Verein, der seit fünf Jahren die Abmahnpraxis in Deutschland untersucht, registrierte seit 2006 mehr als 200 Fälle von Ebay-Händlern, die durch die E-tail GmbH oder die Bug AG abgemahnt wurden. Zwischen diesen zwei Unternehmen gibt es bemerkenswerte Verbindungen: Beide sitzen in Alfeld, bei beiden fungiert ein Mann namens Christian Böhme als Geschäftsführer oder Vorstand. Bei vielen Betroffenen drängte sich der Verdacht auf, E-tail und Bug ginge es nicht in erster Linie darum, Konkurrenten auf Fehler aufmerksam zu machen - sondern diesen möglichst viel Geld abzunehmen.
Auch die Auftraggeber profitieren
Offizieller Gewinner einer solchen Taktik wären die beauftragten Rechtsanwälte: "Wenn Abmahnungen wie Serienbriefe erstellt werden, liegt der Aufwand im Minutenbereich und der Stundenlohn steigt ins Astronomische", sagt Wolf-Dieter Roth von der Forschungsstelle Abmahnwelle. Inoffiziell jedoch profitieren bei Vielfachabmahnungen neben den Anwälten oft auch deren Auftraggeber. "Eine Kanzlei kann nur abmahnen, wenn sie von einem Wettbewerber dazu beauftragt wurde", erklärt Roth. "Unter der Hand bekommen diese Unternehmen dann mitunter auch von der Kanzlei einen Anteil an den Abmahn-Einnahmen." Und die können beträchtlich sein: Mahnt eine Kanzlei 100 Firmen wegen desselben Vergehens ab, resultieren daraus leicht 100.000 Euro Gebühren. Es gibt keine Beweise dafür, dass auch die E-tail GmbH sich Abmahngebühren mit ihren Anwälten teilte. Für Kim Graf ist das auch unerheblich - denn bei dieser einen Zahlung blieb es nicht. Kurz nachdem er die Abmahnung akzeptiert und eine Unterlassungserklärung unterschieben hatte, bekam er wieder Post von der E-tail GmbH. Diese hatte ein Ebay-Angebot von diebayernprofis.de entdeckt, in der immer noch mit der beanstandeten lebenslangen Garantie geworben wurde - und forderte jetzt die in der Unterlassungserklärung festgelegte Vertragsstrafe von 5001 Euro ein.
Wie konnte es so weit kommen? "Natürlich hatten wir alle Auktionen mit der abgemahnten Garantie unverzüglich rausgenommen", sagt Graf. "Aber wir dachten nicht an unser Listerprogramm, das einen nicht verkauften Artikel automatisch wieder einstellte." Doch auch diese Forderung, die laut Graf "fast die Hälfte unseres Quartalsumsatzes" ausmachte, war noch nicht die letzte. Nachdem die Vertragsstrafe bezahlt war, meldete sich E-tail im Juli erneut: Durch den Bruch der Unterlassungserklärung sehe man Wiederholungsgefahr und müsse deshalb die Vertragsstrafe auf 7001 Euro anheben - und für den Aufwand 411 Euro Anwaltsgebühren erheben. Wenn es nur einem Teil der offensichtlich mehreren Hundert von der Bug AG oder der E-tail GmbH abgemahnten Ebay-Händlern ähnlich erging wie Graf und seinem Partner, dürfte insgesamt ein mindestens sechsstelliger Betrag an Anwaltskosten und Vertragsstrafen entstanden sein. Dass es hier also neben der Wahrung des Wettbewerbsrechts um eine Menge Geld geht, ist inzwischen auch der Justiz aufgefallen.
In einem Urteil des Landgerichts Paderborn heißt es, die E-tail GmbH gehöre "offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich (...) mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei Ebay etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen". Trotz mehrmaliger Anfrage wollte sich kein E-tail-Vertreter gegenüber dem Ebay-Magazin zu diesen Vorwürfen äußern. Doch der Richterspruch, mit dem eine E-tail-Abmahnung als rechtsmissbräuchlich gewertet wurde, ist anscheinend nicht nur für Unternehmen unangenehm - sondern auch für die beauftragten Anwälte. Jedenfalls hat mindestens eine der indirekt kritisierten Kanzleien inzwischen umdisponiert. "Wir haben alle Mandate für diese Firmen niedergelegt", erklärte Thomas Feil, dessen Kanzlei für Bug und E-tail Abmahnungen verschickt hatte, dem Ebay-Magazin. Der Rechtsanwalt hat die Fronten gewechselt und verwertet die angehäufte Erfahrung nun einfach anderweitig: "Wir wollen das viele Wissen, das wir im angreifenden Teil des Abmahngeschäfts gesammelt haben, in Zukunft dazu nutzen, Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen zu helfen", sagt Feil, der nun eine entsprechende Beratung zum Festpreis anbietet.
Überdurchschnittliche häufige Abmahnungen
Ob sie nun auf der angreifenden, der abwehrenden oder beiden Seiten arbeiten - den Abmahnspezialisten unter den Juristen wird die Arbeit so schnell nicht ausgehen. "E-tail ist kein Einzelfall", sagt Wolf-Dieter Roth vom Verein Abmahnwelle. Seit 2005 hat die Forschungsstelle 111 verschiedene Ebay-Abmahner registriert - fast jeder Fünfte davon mahnte gleich eine zwei- oder dreistellige Zahl an Online-Händlern ab. Insgesamt zählte der Verein in den vergangenen zweieinhalb Jahren rund 1000 Abmahnungen an Ebay-Händler. "Das sind aber nur die Fälle, die uns gemeldet wurden." Die tatsächliche Zahl schätze man auf "mehrere Zehntausend". Außerdem werden Ebay-Händler überdurchschnittlich häufig abgemahnt: Knapp 60 Prozent aller für das Jahr 2007 bei der Abmahnwelle registrierten Internet-Abmahnungen trafen diesen Personenkreis. Für Experten ist diese Situation nicht verwunderlich. "Es ist praktisch nicht möglich, als Laie ein rechtssicheres Angebot bei Ebay einzustellen", sagt der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Max-Lion Keller. "Selbst viele Juristen sind damit überfordert." Hauptgrund dafür ist laut Keller die komplexe Rechtslage. "Der Gesetzgeber bürdet den Onlinehändlern permanent neue Pflichten auf, die diese meistens gar nicht kennen."
Abmahnfähige Fehler kann ein gewerblicher Ebay-Verkäufer in praktisch jedem Teil seines Angebots machen: Es reicht schon für eine Abmahnung, wenn er im Impressum seinen Vornamen abkürzt; oder wenn er in der Widerrufsbelehrung "30 Tage" anstatt "einen Monat" schreibt. Jeder winzige Fehler im Impressum, in der Widerrufsbelehrung, in den AGB, bei der Preisangabe, bei der Versandart oder der Artikelbeschreibung kann teuer werden. Privatverkäufer sind zwar deutlich seltener von Abmahnungen betroffen, aber auch nicht davor gefeit, wenn sie etwa urheberrechtlich geschützte Bilder oder Texte verwenden. Wie also sollen sich Verkäufer gegen die offenbar allgegenwärtige Gefahr schützen? Wie sollen sie auf Nummer sicher gehen, wenn nicht einmal die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (siehe Kasten) von allen Gerichten akzeptiert wird? "Rechtsschutzversicherungen helfen leider nicht", sagt Keller, "die halten sich aus dem Minenfeld der Abmahnungen heraus." Der Anwalt empfiehlt Händlern, sich von einem Juristen bei der Erstellung ihrer Verkaufsseiten beraten und diese regelmäßig überprüfen zu lassen.
Den Täter zum Opfer machen?
"Als Online-Verkäufer braucht man heute eine Art rechtlichen Virenscanner." Wolf-Dieter Roth von der Forschungsstelle Abmahnwelle hingegen würde das Problem an einer ganz anderen Stelle angehen: "Wir fordern, dass die erste Abmahnung kostenlos sein muss. Dem Betroffenen dürfen nicht schon allein dadurch hohe Kosten entstehen, dass er auf einen Fehler aufmerksam gemacht wird." Für viele Anwälte würde durch eine solche Änderung der Abmahnpraxis freilich eine lukrative Einnahmequelle entfallen. Kein Wunder also, dass etwa Joachim Steinhöfel den Abmahnkritikern widerspricht. Der Rechtsanwalt wurde berühmt durch seine Auftritte als Rüpel-Reporter in Werbespots der Handelskette Media Markt ("Gut, dass wir verglichen haben!") - und berüchtigt durch zahlreiche Abmahnverfahren im Auftrag desselben Unternehmens. "Es ist eine hierzulande verbreitete Übung, den Täter zum Opfer zu machen", sagt Steinhöfel. "Tatsächlich gibt die Abmahnung jedoch Gelegenheit, ein mit weit höheren Kosten verbundenes gerichtliches Verfahren zu vermeiden."
Dass Anwälte an dieser Art von Kostenvermeidungs- Strategie verdienen, scheint ihn nicht zu stören. "Das selbstgerechte Kritisieren der Tatsache, dass ein Anwalt für die Ausübung seines Berufes bezahlt wird, ist vergleichbar mit der Schuld des Polizisten, wenn man selbst beim Falschparken erwischt wird." Auch das Argument, dass schon die Gebühr einer einzigen Abmahnung manchen kleinen Ebay-Händler in Bedrängnis bringen kann, lässt Steinhöfel nicht gelten. "Wer im Handel geschäftstätig ist und wegen der Kosten einer Abmahnung insolvent wird, hat dort nichts zu suchen", findet der Anwalt. "Ein solcher Anbieter kann zum Beispiel auch die Gewährleistungsansprüche seiner Kunden nicht erfüllen." Insolvent sind Kim Graf und sein Geschäftspartner mit ihrem Online-Handel zwar nicht geworden - aber dennoch vom Markt verschwunden. Nach E-tail wurden sie von einem anderen Unternehmen wegen desselben Vergehens abgemahnt. Das konnten sie zwar mit anwaltlicher Hilfe abwehren - nicht jedoch eine weitere Abmahnung wegen eines unerlaubten Links. Alles in allem zahlten sie im Zusammenhang mit Abmahnungen knapp 10.000 Euro in einem halben Jahr. "Die horrenden Kosten sind natürlich schlimm", sagt Graf. "Aber am meisten hat uns frustriert, dass kein Ende in Sicht ist, dass jederzeit eine neue Abmahnung kommen kann."