Bundesjustizministerium

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Justizministerin Hubig

Häusliche Gewalt: Betroffene sollen vor Familiengerichten besser geschützt werden

Opfer häuslicher Gewalt sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig besser im familiengerichtlichen Verfahren geschützt werden. Ein am Freitag vom Bundesjustizministerium veröffentlichter Gesetzentwurf sieht unter anderem einen neuen Wahlgerichtsstand vor. Bei Verfahren vor Familiengerichten sollen Betroffene auf diese Weise gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Sie sollen sich zudem schneller von ihren Partnern scheiden lassen können.
Landungsbrücken in Hamburg

Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht mehr nach fünf Jahren verjähren können. "Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Freitag. Viele Taten würden auch erst nach längerer Zeit bekannt. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.
Netzwerkkabel

Hubig: Kabinett beschließt kommende Woche Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen

Die Bundesregierung will kommende Woche ihre Pläne für eine Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett werde dann einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Nach dem im Dezember veröffentlichten Referentenentwurf sehen die Pläne vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate lang speichern müssen.