Nach kino.to-Urteil Hacker attackieren Justiz-Webseiten

Rache aus dem Netz: Eine Stunde nach dem Richterspruch gegen den ehemaligen Chef-Programmierer des Streamingportals kino.to attackierte Anonymous mehrere Justiz-Webseiten.

Das Landgericht Leipzig hat den Chef-Programmierer von kino.to zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Während der Richterspruch auf Seiten der Urheberrechtsschützer begrüßt wird, stößt das Urteil im Netz auf Kritik. Nur eine Stunde nach Bekanntwerden der Haftstrafe startete das Internetkollektiv Anonymous die "Operation Kino" (OpKino): #OpKino just started! "TANGO DOWN: http://www.bmj.de #WeAreLegion #ExpectUs" heißt es im Kurznachrichtendienst Twitter. Die Seite des Bundesjustizministeriums war danach nicht mehr erreichbar.

Wenig später konnte auch die Seite justiz.sachsen.de nicht mehr aufgerufen werden. Typisch für Anonymous: Die Nachricht endet mit dem Slogan "Wir sind Legion. Erwarte uns".

"Wer Recht ändern will, muss es auch verstehen."

Vermutlich wurden die Server mit einer sogenannten "Denial of Service Attack" (DDOS) in die Knie gezwungen. Dabei werden die Computer mit einer Flut von Anfragen überhäuft, bis diese zusammenbrechen. Der digitale Angriff erinnert an die Vergeltungsaktion im Juni 2011: Damals befeuerten Hacker die Seite der "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" (GVU), die maßgeblich an der Razzia beteiligt war.

Mittlerweile wurde der Angriff vom Bundesjustizministerium bestätigt - ebenfalls via Twitter. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz, schreibt: "Seite down aus Rache wegen kino.to? Das ist ein Urteil der unabhängigen Justiz. Wer Recht ändern will, muss es auch verstehen. #bmj"

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