Für Fahrerinnen und Fahrer soll künftig eine Haftung für sogenanntes vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Autounfälle.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass "E-Scooter polarisieren". Viele schätzten sie "als praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über rücksichtslos abgestellte E-Scooter auf Gehwegen". Unfälle passierten immer häufiger, betonte Hubig, insbesondere betreffe das Geräte von Sharing-Anbietern. "Wir müssen die Anbieter mehr in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber."
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern war in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2020 gab es weniger als 6000 Unfallbeteiligte mit E-Scootern. Im Jahr 2024 betrug ihre Zahl aber schon mehr als 12.000. Auch die Zahl der Geschädigten durch solche Unfälle nimmt zu: Während die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1150 Drittschäden regulierte, waren es im Jahr 2024 bereits 5000 Schadensfälle.