Aus der Sicherungsverwahrung entlassene gefährliche Sexual- und Gewalttäter sollen nach dem Willen des Bundesjustizministeriums mit elektronischen Fußfesseln kontrolliert werden. Sie müssten "im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung überwacht werden", sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) am Donnerstagabend in der ARD. Zweifel an der Wirksamkeit der Fußfessel kamen aus der Union sowie von Kriminalbeamten und Gewerkschaften.
Mit Hilfe der elektronischen Überwachung könne satellitengestützt kontrolliert werden, ob die Auflagen etwa zu Aufenthaltsverboten eingehalten würden, sagte Stadler den ARD-"Tagesthemen". Dafür sollten nun die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
Die vom Kabinett bereits gebilligten Eckpunkte der Ministerin sehen vor, dass sich die Sicherungsverwahrung künftig auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränken soll. Die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung soll es de facto nicht mehr geben. Das Konzept sieht auch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung für Straftäter vor, die weiter als gefährlich gelten, aber aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteidigte ihr Konzept. Die nachträgliche Verwahrung werde überflüssig, weil künftig häufiger als bisher bereits beim Urteil die Entscheidung über eine Sicherungsverwahrung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten werden soll, erklärte sie in Berlin.
Mit Blick auf die Straftäter, die derzeit noch in nachträglicher Verwahrung untergebracht sind, erklärte sie: "Für Altfälle, die jetzt von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen sind, kann es nicht rückwirkend eine erneute Sicherungsverwahrung geben." Bei ihnen soll nach dem Willen des Ministeriums die elektronische Fußfessel angewandt werden.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember 2009 entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Bis 1998 konnte die Maßnahme nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, seither kann sie lebenslang bestehen bleiben. Nach der Reform von 1998 wurden jedoch zahlreiche Sicherungsverwahrungen rückwirkend verlängert, was nach Ansicht der Straßburger Richter nicht zulässig ist.
Die Union wendet sich gegen die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung und fordert von Leutheusser-Schnarrenberger entsprechende Nachbesserungen an ihrem Konzept.
Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl kritisierte im Sender N24 die geplante Fußfessel. "Bei den Tätern, die wir immer wieder haben, die hochgefährlich schwere Gewaltkriminalität begangen haben - Kinderschänder, Sexualverbrecher, Vergewaltiger - da kann die Fußfessel nicht die Lösung sein", sagte er.

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Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter lehnte den Vorschlag ab. Über eine Fußfessel werde nur dokumentiert, wo und wann die damit ausgestattete Person unterwegs sei, sagte Verbandssprecher Bernd Carstensen am Freitag dem MDR. "Wir verhindern damit keine Straftat sondern schlimmsten Falls wird dokumentiert, wo diese Straftat gerade stattgefunden hat."
Kritik kam auch von der Gewerkschaft der Polizei. Vorstandsmitglied Jörg Radek sagte dem Sender n-tv, wenn die Gefahr einer neuen Tat bestehe, habe die Polizei nicht genügend Zeit, um einzuschreiten.