Mordverdächtigen soll künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden.
"Bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein"
Die Formulierungshilfe wurde für die Regierungsfraktionen erstellt und soll kommende Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßte das Vorhaben. Es sei "schreiendes Unrecht", wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden könne, "obwohl neue Beweise seine Tat belegen", sagte Fechner zu der Zeitung.
"Bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen. Wie viele andere EU-Staaten erweitern wir deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren", sagte er.