Der Stuttgarter Sportwagenhersteller Porsche hat die geplante Novelle des Volkswagen-Gesetzes durch die Bundesregierung scharf kritisiert und sieht darin einen Verstoß gegen den jüngsten Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). "Wir können im Vorgehen des Bundesjustizministeriums keinen Sinn erkennen", sagte Vorstandschef Wendelin Wiedeking auf der Hauptversammlung in Stuttgart. Sollte der Gesetzesentwurf Rechtskraft erlangen, könnte Porsche "bei elementaren Entscheidungen" wie Werksschließungen am zweitgrößten Aktionär Niedersachsen mit einem Anteil von rund 20 Prozent scheitern.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem die übliche Sperrminorität von 25 Prozent auf 20 Prozent senken. Porsche hält rund 31 Prozent an VW und kämpft seit langem gegen die Vormachtstellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autobauer. Große Teile dieser im VW-Gesetz festgeschriebenen Sonderregelungen hatte der EuGH im Herbst 2007 gekippt. Die Bundesregierung müsse sich fragen lassen, was VW in Deutschland so besonders mache, "dass der Staat seine schützende Hand von diesem Unternehmen nicht lassen kann", kritisierte Wiedeking.
"Scharmützel um ein paar Funktionärsposten"
Er bekräftigte zugleich seine Haltung im Streit mit dem VW-Betriebsrat über die künftige Mitbestimmung der VW-Belegschaft im geplanten Porsche-Konzern. Der Arbeitsgerichtsklage sehe Porsche gelassen entgegen. Bei dem Streit handele es sich um ein "Scharmützel um ein paar Funktionärsposten". Einen Zeitpunkt für die erwartete Anteilsaufstockung bei VW auf mehr als 50 Prozent nannte der Vorstandschef erwartungsgemäß nicht. "Niemand wird uns daran hindern, die nächsten Schritte zu gehen, sofern wir es wollen - auch nicht der Konzernbetriebsrat von Volkswagen", sagte Wiedeking. Die bisherige Beteiligung an VW habe sich ausgezahlt, sei aber nicht ohne Risiko. "Den Beweis für die Richtigkeit unserer Entscheidung müssen wir erst noch erbringen", sagte der seit 1992 an der Porsche-Spitze stehende Manager.