Mit der geplanten Novelle des Landesstiftungsrechts ändert sich für die Klimastiftung MV nach Ansicht des zuständigen Ministeriums wenig. Die Änderung sei die Folge einer Entscheidung des Bundestags, um den "Stiftungstourismus" durch bundesweite einheitliche Regeln einzudämmen, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt am Montag in Schwerin. Stifter können sich derzeit ein Bundesland aussuchen, in dem das bestehende Stiftungsrecht am ehesten ihren Wünschen entspricht.