Für Autofahrer gelten ab kommenden Dienstag (28. April) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der CSU-Politiker. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.
Bisher etwas unter dem Radar vieler: Auch Tempoverstöße werden ab kommenden Dienstag stärker geahndet. Demnach gibt es künftig bereits ein einmonatiges Fahrverbot, wenn man innerorts nach Abzug der Toleranz 21 Stundenkilometer zu schnell fährt (plus ein Punkt in Flensburg). Bislang lag die Grenze für ein Fahrverbot bei 31 Kilometern pro Stunde, bei Wiederholungstätern reichten dafür 26 Kilometer pro Stunde. Ebenso droht ein Fahrverbot von einem Monat, wer außerorts die erlaubte Geschwindigkeit um 26 Kilometer pro Stunde überschreitet. Auch hier wird das Vergehen mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.
StVO-Änderungen: härtere Strafe für Fahrt durch Rettungsgasse
Weitere Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg, bestraft werden. Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter – bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden. Einen Überblick zu allen Änderungen finden Sie auch auf der Homepage des ADAC.