Hauptversammlung

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BGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn droht höhere private Haftung

Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, müssen nun doch noch mit einer weitergehenden privaten Haftung für den VW-Dieselskandal rechnen. Laut einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kommen auf die Manager-Haftpflichtversicherung des VW-Konzerns zudem wohl höhere Forderungen zu. Die Zustimmung der Aktionärsversammlung zu entsprechenden Haftungsvergleichen hob der BGH teilweise auf. (Az. II ZR 154/23)
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BGH urteilt über Haftungsvergleiche von VW mit früheren Managern

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über Vereinbarungen, die Volkswagen mit früheren Managern im Dieselskandal schloss. Gegen die Zahlung einer festen Summe wurden der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, von weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen freigestellt. Dagegen klagten Aktionärsvereinigungen. (Az. II ZR 154/23)
Thyssenkrupp-Logo am Sitz des Konzerns in Essen

Thyssenkrupp-Aktionäre stimmen für Abspaltung von Marinegeschäft

Die Aktionäre des Essener Industriekonzerns Thyssenkrupp haben sich mit überwältigender Mehrheit für die Abspaltung des Marinegeschäfts ausgesprochen. Bei der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens am Freitag in Essen stimmten 99,96 Prozent der Stimmberechtigten für das Vorhaben, wonach Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) noch in diesem Jahr als eigene Holding an die Frankfurter Börse gehen soll. 
Bankenviertel in Frankfurt am Main

Streit über Hauptversammlung: Russische Bank scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Mit dem Versuch, gegen Beschlüsse einer Hauptversammlung in Deutschland vorzugehen, ist eine russische Bank vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. Der Fall hängt mit den Sanktionen gegen Russland wegen dessen Angriffskriegs in der Ukraine zusammen. (Az. 1 BvR 825/25)