Die hessische Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen E-Mail-Abmahnungen. In einigen bekannten Fällen verschicke eine "Grevenreuth AG" aus Osnabrück E-Mails, in denen die Zahlung von 50 Euro verlangt werde. Dem Empfänger werde vorgeworfen, durch illegales Herunterladen von Musik im Internet Urheberrechte verletzt zu haben.
Um juristische Maßnahmen zu vermeiden, sollen die Betroffenen innerhalb von drei Tagen 50 Euro zahlen. Die nach Recherchen der Verbraucherschützer fiktive Firma droht bei Weigerung mit erheblichen Zusatzkosten, Eintragungen in Schuldnerregister und sogar mit hohen Geld- oder Gefängnisstrafen. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, diese E-Mails zu ignorieren.
Echte Abmahnungen ernst nehmen
Allerdings sollten Verbraucher echte Abmahnungen durchaus ernst nehmen. Diese seien leicht erkennbar: In der Regel erhalten den Angaben der Verbraucherschützer zufolge Betroffene mehrseitige Anschreiben von Anwälten. Darin wird detailliert geschildert wann welcher Musiktitel heruntergeladen wurde. Durch Nennung der eigenen IP-Adresse wird der illegale Download nachgewiesen. Dem Schreiben ist meist auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Bei solchen seriösen Abmahnungen seien die Fristen allerdings oft knapp gesetzt und die Streitwerte oft auch sehr hoch, erklärt Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherschützer raten deshalb, einen spezialisierten Fachanwalt einzuschalten.