Internet Privates Surfen am Arbeitsplatz nicht erlaubt

Wer an seinem Arbeitsplatz privat im Internet surft oder E-Mails verschickt, muss dem Computer-Magazin «PC Welt» zufolge möglicherweise mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen.

Wer an seinem Arbeitsplatz privat im Internet surft oder E-Mails verschickt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Das berichtet das Computer-Magazin «PC Welt» in seiner neuen Ausgabe (09/2003). Viele Arbeitnehmer sähen es als selbstverständlich an, ihre persönlichen Angelegenheiten über den Internet-Anschluss im Büro abzuwickeln. Doch grundsätzlich gebe es keinen Anspruch auf private Nutzung.

Private Nutzung von 80 bis 100 Stunden vertretbar

Der Arbeitgeber könne das Surfen im Büro stillschweigend erlauben, indem er die private Nutzung nicht ausdrücklich verbiete. Allerdings sei nirgends festgelegt, wie viele Stunden hierfür zulässig sind. Eine private Internetnutzung von 80 bis 100 Stunden im Jahr sei laut Arbeitsgerichten vertretbar, berichtet «PC Welt».

DPA

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