Dreieinhalb Jahre nach dem Tod eines 14-Jährigen bei einem Routine-Eingriff in einem Krankenhaus in Gütersloh beschäftigt sich das dortige Amtsgericht heute mit dem Fall. Die Anklage wirft dem Narkosearzt fahrlässige Tötung vor. Der heute 47-Jährige soll es versäumt haben, ein Gerät für die Sauerstoffversorgung zu kontrollieren. Bei fahrlässiger Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.