Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Kürzung von EU-Mitteln für Polen. Ursprünglich ging es um einen Rechtsstreit wegen des Braunkohletagebaus Turow im polnisch-tschechischen Grenzgebiet. Tschechien hatte Polen wegen nicht eingehaltener Umweltauflagen verklagt, schließlich einigten sich die beiden Staaten aber, und der Rechtsstreit wurde beigelegt. (Az. C-554/24 P)
Zuvor hatte der EuGH angeordnet, dass der Tagebau bis zum Abschluss des Verfahrens eingestellt werden müsse. Da Polen sich nicht daran hielt, verhängte er ein tägliches Zwangsgeld von 500.000 Euro. Polen zahlte nicht. Die EU-Kommission verrechnete die Beträge darum mit Hilfsgeldern, insgesamt geht es um 68,5 Millionen Euro. Dagegen wandte sich Polen an das EU-Gericht, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun entscheidet der EuGH.