Arbeitsverhältnis

Artikel zu: Arbeitsverhältnis

Figur von Justitia mit Waage

Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen bei kurzen Arbeitsverhältnissen

Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine feste Regel. Was angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschied. Eine Begründung der Kündigung ist demnach generell erst nach sechs Monaten notwendig. (Az. 2 AZR 160/24)
Der angeklagte Rapper Sean "Diddy" Combs

Ex-Assistentin von "Diddy" Combs schildert albtraumhaftes Arbeitsverhältnis

Im Vergewaltigungsprozess gegen US-Rapper Sean "Diddy" Combs hat eine ehemalige Assistentin vor Gericht ausgesagt und ein albtraumhaftes Arbeitsverhältnis beschrieben. Unter dem Pseudonym Mia berichtete sie am Donnerstag (Ortszeit) den Geschworenen in New York auch von Gewaltausfällen des Musikmoguls gegen seine Ex-Freundin