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Justitia

Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen wegen einer lange zurückliegenden Teilzeitarbeit nicht bei Sozialplan-Leistungen benachteiligt werden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt darf sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr nachteilig auswirken, wenn sie vor dem für den Anspruch auf die Leistung notwendigen Beschäftigungszeitraum liegt. (Az.: 9 AZR 287/24)
Kassiererin in einem Supermarkt in Berlin 2020

Teilzeitquote in Deutschland mit 29 Prozent eine der höchsten in der EU

Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet in Teilzeit - diese Quote ist eine der höchsten in der EU. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist der Anteil noch höher, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Vollzeitbeschäftigte arbeiten hierzulande demnach im Schnitt 40,2 Wochenstunden, das ist nur etwas weniger als die EU-Durchschnittszeit von 40,3 Wochenstunden.