Tschechien hatte Polen wegen nicht eingehaltener Umweltauflagen verklagt. Im Februar 2022 einigten sich die beiden Staaten aber, und der Rechtsstreit wurde beigelegt. Schon im Mai 2021 hatte allerdings der EuGH angeordnet, dass Polen den Abbau von Braunkohle in Turow bis zu einem Urteil stoppen müsse.
Das tat Polen nicht, weswegen der EuGH ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro verhängte. Nach der Einigung mit Tschechien musste es nicht mehr gezahlt werden. Polen hatte aber auch zuvor nicht gezahlt - und war der Auffassung, dass dies nun nicht mehr notwendig sei. Die EU-Kommission sah das anders. Sie verrechnete die Schulden mit EU-Geldern, die Polen bekommen sollte, und behielt so etwa 68,5 Millionen Euro ein.
Daraufhin klagte Polen vor dem EU-Gericht und verlor. Gegen das Urteil des Gerichts zog es vor den EuGH als nächste Instanz, hatte dort aber nun auch keinen Erfolg. Die Einigung mit Tschechien bewirke nicht, dass die zuvor verhängten Zwangsgelder rückwirkend wegfielen, hieß es.
Diese sollten nämlich sicherstellen, dass die Mitgliedsstaaten die gerichtlichen Anordnungen befolgten, wie der EuGH ausführte. So solle die effektive Anwendung des EU-Rechts im allgemeinen Interesse garantiert werden. Diese sei untrennbar mit dem Rechtsstaatsprinzip verbunden, auf dem die EU beruhe.