Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2019. Bis spätestens Mitte 2021 sollten die Mitgliedsstaaten entsprechende Vorschriften erlassen. In Deutschland beschloss zwar der Bundestag ein Gesetz, der Bundesrat stimmte aber nicht zu. Darum ging der Entwurf in den Vermittlungsausschuss. Der Kompromiss trat im Juli 2023 in Kraft. Er sieht unter anderem die Einrichtung von Meldestellen vor, an die sich die Betreffenden wenden können.
Da das Gesetz aber zu spät kam, klagte die EU-Kommission vor dem EuGH, der nun die finanzielle Sanktion verhängte. Auch Luxemburg, Tschechien, Ungarn und Estland müssen zahlen. Gegen Polen war in dem Zusammenhang schon im April 2024 eine Sanktion verhängt worden.
Der Verein Whistleblower-Netzwerk schlug vor, das Geld auf europäischer Ebene für einen "überfälligen Unterstützungs- und Kompensationsfonds für geschädigte Whistleblower" zu nutzen. Geschäftsführer Kosmas Zittel erklärte: "Schaden nehmen Whistleblower fast immer – beruflich oder privat, gesundheitlich oder finanziell."