Das höchste europäische Gericht schafft neue Leitlinien beim Thema Sampling. Was bedeutet das für Kreative und Rechteinhaber im jahrzehntelangen Streit um eine Tonfolge von Kraftwerk?
Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)
Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) zum zweiten Mal der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Produzent Moses Pelham nutzte die Sequenz aus "Metall auf Metall" 1997, um sie in Dauerschleife unter ein Lied für Rapperin Sabrina Setlur zu legen. Dagegen zogen die Kraftwerk-Gründer vor Gericht. (Az. C-590/23)
Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert - die Ausnahmeregel wurde immer wieder verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt.
Mehrere anlasslose Personenkontrollen einer Deutschen an der Grenze zu Österreich in den Jahren 2022 und 2023 sind laut einem Urteil aus Bayern rechtswidrig gewesen. Die vom Bundesinnenministerium in seinen Anordnungsschreiben für die fraglichen Zeiträume angegebene Begründung genüge den europarechtlichen Anforderungen nicht, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München nach eigenen Angaben vom Freitag. Die Frau sei zu Unrecht in ihrem Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt worden. (Az. 10 BV 25.901).