2019 stufte die EU-Kommission Pulver mit mindestens einem Prozent Titandioxid-Partikeln, die kleiner als 0,01 Millimeter sind, als vermutlich krebserregend beim Einatmen ein. Produkte, in denen der Stoff in der entsprechenden Menge enthalten ist, sollten darum einen Warnhinweis tragen. Dagegen klagten verschiedene Unternehmen, die unter anderem Farben herstellen, erfolgreich vor dem EU-Gericht.
Gegen dessen Urteil vom November 2022 wandten sich die Kommission und Frankreich an den EuGH als nächsthöherer Instanz. Dort hatten sie aber nun keinen Erfolg. Der EuGH entschied, dass die Nichtigerklärung der Einstufung gerechtfertigt war. Das EU-Gericht habe zu Recht entschieden, dass die Europäische Chemikalienagentur bei ihrer Bewertung einer wissenschaftlichen Studie nicht alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigte.
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