Billigflieger Ryanair muss Subventionen zurückzahlen

Die EU-Kommission fordert von der irischen Ryanair Rückzahlungen von Staatshilfen am belgischen Flughafen Charleroi in Millionenhöhe.

Die EU-Kommission hat erstmals über die Grenzen staatlicher Subventionen für Billigfluglinien entschieden und fordert von der irischen Ryanair Rückzahlungen von Hilfen am belgischen Flughafen Charleroi in Millionenhöhe.

Verkehrskommissarin Loyola de Palacio sagte am Dienstag in Brüssel, Ryanair müsse illegale Vorteile auf dem Regionalflughafen nahe Brüssels zurückzahlen. Dies könne zu einem Anstieg der Flugpreise um sechs bis acht Euro führen. "Dass man billige Tickets will, ist noch kein Argument für Staatsbeihilfen", sagte Palacio. Die illegalen Beihilfen belaufen sich nach Berechnungen der Kommission auf bis zu vier Millionen Euro. Etwa drei Viertel der Förderung von rund 15 Millionen Euro seien allerdings gerechtfertigt, sagte Palacio und bekannte sich zur Förderung von Regionalflughäfen und Billigfliegern.

Billige Tickets sind kein Argument für Staatsbeihilfen

Palacio sagte, wie hoch genau die Rückzahlungsforderung sei, lasse sich noch nicht sagen. Die Summe von vier Millionen Euro könne durch Gewinne aus Geschäften und Parkgebühren reduziert werden. Die Kommission bemängelte vor allem, dass Ryanair am Flughafen Charleroi mit einem Sondertarif deutlich niedrigere Gebühren für die Abwicklung am Boden zahle als normalerweise vorgesehen. Diese Gebühren seien nicht kostendeckend. Staatsbeihilfen sind in der EU an strenge Regeln gebunden. Der belgische Forschungskommissar Philippe Busquin sagte, er sehe keinen Grund für Ryanair, Charleroi nun als Standort aufzugeben.

Letzte Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

Letztlich dürfte über den Fall der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Der wallonische Wirtschaftsminister Serge Kubla kündigte kurz vor der Entscheidung im belgischen Rundfunk an, seine Regierung werde wahrscheinlich klagen. "Wenn die Entscheidung uns Dinge vorwirft, die ich nicht akzeptieren kann, werde ich die wallonische Regierung um eine Klage bitten." Er warf der Kommission vor, die "Demokratisierung der Luft" zu bedrohen. Charleroi sei kein Ryanair-Flughafen, sondern stehe zu gleichen Bedingungen auch anderen Fluggesellschaften offen.

Der Staat zahlt die Ryanair-Reklame

Ryanair wollte gegen 14 Uhr auf die Kommissionsentscheidung reagieren. Die Aktie der Gesellschaft konnte deutlich zulegen und kostete etwa eine Stunde nach der Entscheidung mit 5,04 Euro gut acht Prozent mehr als bei Handelsbeginn. Im Vergleich zu den Gebühren an anderen größeren Flughäfen zahlt Ryanair in dem rund 50 Kilometer von Brüssel entfernten Charleroi niedrige Gebühren. Zudem übernimmt der Staat zu einem großen Teil die Werbekosten für Flüge von Charleroi.

Gewinndruck auch bei Billigfliegern

Ryanair setzt ähnlich wie die vom teureren Brüsseler Flughafen aus operierende Billig-Fluglinie Virgin Express und Billigflieger wie die zum deutschen TUI-Konzern gehörende HLX auf geringe Kosten, um in großer Zahl Tickets zu verkaufen. Der harte Preiskampf der Billigflieger hat den Iren allerdings erstmals empfindliche Gewinneinbußen beschert. Trotz steigender Passagierzahlen rechnet das Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr mit zehn Prozent weniger Gewinn und musste daraufhin massive Kursverluste seiner Aktie hinnehmen.

Ryanair fliegt zum großen Teil kleinere Regionalflughäfen an und ist dort oft der einzige große Kunde. In Deutschland bedient die Gesellschaft ihrer Website zufolge die Flughäfen Hahn, Karlsruhe-Baden Baden, Altenburg bei Leipzig, Berlin-Schönefeld, Lübeck, Friedrichshafen, Erfurt-Weimar und Niederrhein bei Düsseldorf.

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