Der Rechtsstreit zwischen Boris Becker und seinem früheren Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven ist noch nicht beendet. Der Schweizer Unternehmer fordert von Becker eine Rückzahlung von rund 36,5 Millionen Euro. Ein Gericht in Zug wies die Klage Clevens zunächst zurück, weil der 74-Jährige die Darlehensverträge nicht ordnungsgemäß gekündigt habe. Seit dem Jahr 2001 hatte Cleven Becker immer wieder Kredite gewährt.
Gegen das Urteil des Kantongerichts hat Cleven nun Berufung eingelegt. "Nach eingehender Analyse des kantonsgerichtlichen Urteils und Konsultation der entsprechenden Rechtsprechung und juristischen Literatur, ist Herr Dr. Cleven zur Überzeugung gelangt, dass das Kantonsgericht unzutreffend entschieden hat", teilten die Anwälte des Unternehmers mit. Die Berufungsschrift werde innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen eingereicht. Das Obergericht des Kantons Zug müsse dann entscheiden, wie es weitergehe.

Boris Becker beteuert, "weder zahlungsunfähig noch pleite" zu sein
Mit der Berufung ist das Urteil des Zuger Gerichts nicht rechtskräftig. Auch die Übernahme der Gerichtskosten durch Hans-Dieter Cleven sowie eine Zahlung in Höhe von 82.000 Euro an Boris Becker, zu der Cleven zunächst verurteilt wurde, ist damit zunächst hinfällig. Gleichzeitig kündigte Cleven erneut an, dass er seine Forderung in dem Insolvenzverfahren anmelden wolle, das in Großbritannien gegen Boris Becker eröffnet wurde.
Der Ex-Tennisstar war Ende Juni von einem Konkursgericht in London wegen unbeglichener Schulden bei der britischen Privatbank Arbuthnot Latham & Co., Limited für zahlungsunfähig erklärt worden. Beckers Anwalt hatte vor Gericht erklärt, es gebe ausreichend Beweise dafür, dass der dreimalige Wimbledon-Sieger die Verbindlichkeiten bald begleichen könne. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte Becker in einem Interview, er sei "weder zahlungsunfähig noch pleite".
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