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Verbraucherrechte Gerichtsurteil gegen Tui: Hinweis auf Rückzahlung des Reisepreises erforderlich

Das Firmen-Schild mit dem Logo des Reiseveranstalters Tui an einem Reisebüro
Das Firmen-Schild mit dem Logo des Reiseveranstalters Tui an einem Reisebüro
© Stefan Sauer / DPA
Ein Gericht hat die Position von Urlaubern bei Ärger mit der Erstattung von stornierten Reisen in der Corona-Pandemie gestärkt. Der Reiseveranstalter Tui muss seine Internet-Auftritt verbessern.

Gute Nachricht für Verbraucher: Das Landgericht Hannover entschied nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Tui Deutschland es Kunden auf seiner Webseite nicht unangemessen schwer machen darf, nach einer coronabedingten Reiseabsage Erstattungsansprüche geltend zu machen, wie die Verbraucherschützer am Mittwoch berichteten. (Az. 13 O 186/20).

Die Corona-Informationen auf der Webseite müssen dem Anerkenntnisurteil zufolge den Hinweis enthalten, dass Kunden Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises haben. Dieser Hinweis war nach Angaben der Verbraucherschützer zunächst derart versteckt, dass er kaum auffindbar gewesen sei. 

Tui betonte, man habe als erstes großes Reiseunternehmen einen transparenten und digitalen Prozess für die Erstellung von Reiseguthaben mit Extrabonus beziehungsweise die Auszahlung von stornierten Reisen eingerichtet. "Dies war auch im Internet der Fall, nichtsdestotrotz haben wir im Oktober dem Urteil entsprechend die Internetseite angepasst."

Verbraucherrechte: Gerichtsurteil gegen Tui: Hinweis auf Rückzahlung des Reisepreises erforderlich

Vzbv-Vorstand Klaus Müller kritisierte dagegen: "Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Kunden das Geld für abgesagte Reisen nicht zu erstatten." Die Webseiten vermittelten oft den Eindruck, als hätten Kunden nur die Wahl zwischen einem Gutschein und einer Umbuchung. "Tatsächlich ist der Erstattungsanspruch nach dem Gesetz vorrangig." 

Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben seit April 2020 ein Dutzend Reiseveranstalter und Fluggesellschaften abgemahnt, weil sie ihre Kunden auf "unzulässige Weise" davon abhielten, ihr Recht auf Erstattung des Reisepreises einzufordern. Fünf weitere Verfahren wurden demnach durch die Abgabe von Unterlassungserklärungen der betroffenen Unternehmen abgeschlossen. Sechs Klagen seien noch vor Gericht anhängig.

tib/DPA

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