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Tasse Kaffee

Streit über Werbung für reduzierten Kaffee beschäftigt Bundesgerichtshof

Die korrekte Art, für reduzierten Kaffee zu werben, hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Er verhandelte in Karlsruhe über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Es ging um einen Netto-Prospekt aus dem Dezember 2022. (Az. I ZR 183/24)