Das Landgericht Leipzig hat im juristischen Streit um Negativzinsen eine neue Runde eingeläutet. In dem es ein so genanntes Verwahrentgelt der Sparkasse Vogtland für rechtens erklärte (Aktenzeichen 05 O 640/20), hat es denjenigen etwas Wind aus den Segeln genommen, die vor Gericht Zinsen einklagen wollen. Wahrscheinlich geht der Streit in die nächste oder gar die übernächste Runde, zumal das Amtsgericht Tübingen schon im Jahr 2018 Negativzinsen auf Girokonten für Bestandskunden für unzulässig erklärt, wenn schon eine Kontoführungsgebühr erhoben wird (Aktenzeichen 7 K 2237/20). Wahrscheinlich wird, wenn es nicht ganz unerwartet eine Zinswende gibt, der Streit irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Immerhin gibt es einen harten Kern von Klägern, die gegen nahezu alles vorgehen, was irgendwie mit der Europäischen Währungsunion zu tun hat. Ob in einer Marktwirtschaft Negativzinsen verfassungswidrig sind, steht auf einem ganz anderen Papier. Schließlich gibt es auch kein Grundrecht darauf, bei Ebay seinen Schrott abverkauft zu bekommen.
So retten sie ihr Geld Fünf Tipps für den richtigen Umgang mit Negativzinsen

Negativzinsen auf dem Konto
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Wut ist selten ein guter Ratgeber, das gilt auch für Negativzinsen auf das eigene Bankkonto. Wenn die Mitteilung über ein "Verwahrentgelt kommt", gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Fünf Tipps für den persönlichen Umgang mit Negativzinsen.