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Ist das erlaubt? Strafzinsen schon für kleine Bankguthaben – wer betroffen ist und was Kunden tun können

Kleinsparer
Auch Kleinsparer müssen draufzahlen
© D-Keine / Getty Images
Die Negativzinswelle trifft zunehmend auch Bankkunden mit kleinen Guthaben. Der Strafzins wird oftmals schon bei wenigen Tausend Euro fällig oder sogar ab dem ersten Euro. Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig.

Dass es für Giro- und Tagesgeldkonten keine Zinsen mehr gibt – daran haben sich die Kunden längst gewöhnt. Doch bei immer mehr Banken läuft es mittlerweile sogar andersherum: Die Kunden müssen Strafzinsen bezahlen, wenn sie Geld auf dem Konto liegen haben. Und das zunehmend schon ab kleinen Beträgen, die auch Ottonormalsparer treffen.

Rund 430 Banken und Sparkassen verlangen von Privatkunden mittlerweile Negativzinsen, hat das Finanzportal Biallo ermittelt. Allein seit Jahresbeginn haben mehr als 170 Geldinstitute diese häufig als "Verwahrentgelt" bezeichnete Gebühr eingeführt. Der Strafzins liegt meist bei 0,5 Prozent pro Jahr – das ist der Minuszins, den die Banken ihrerseits selbst bezahlen müssen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank parken. In einzelnen Fällen kann er sogar höher liegen. 

Negativzinsen treffen auch Kleinsparer

Die Verwahrentgelte konnten Kleinsparern solange egal sein, wie die Freibeträge bei 100.000 Euro oder mehr lagen. Doch auch diese Grenzen verschieben sich dramatisch nach unten. In dieser Woche kündigte etwa die Postbank an, ab 21. Juni Negativzinsen nicht mehr erst ab 100.000 Euro, sondern schon für Guthaben von mindestens 50.000 Euro auf dem Girokonto und 25.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto zu erheben.

Weitere aktuelle Beispiele muss man nicht lange suchen:

  • Die Commerzbank senkt ihren Freibetrag zum 1. August von 100.000 Euro auf 50.000 Euro.
  • Die Hamburger Sparkasse erhebt bereits seit Mai Verwahrentgelte für Guthaben von mehr als 50.000 Euro – zuvor hatte die Grenze bei 500.000 Euro gelegen.
  • Die Degussa Bank erhebt ab 1. Juli Strafzinsen schon ab 5000 Euro auf Tagesgeldkonten.
  • N26 berechnet Strafzinsen für Konten mit mehr als 50.000 Euro, die nach dem 19. Oktober 2020 eröffnet wurden.
  • Bei der Sparda-Bank West gilt der Strafzins ab 25.000 Euro auf dem Girokonto und ab 50.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto. Für Zweit- und Drittkonten gibt es gar keinen Freibetrag.

Strafzins ab dem ersten Euro

Die Entwicklung zeigt: Auch immer mehr Kleinsparer werden zum Draufzahler. Laut der Biallo-Auswertung gewährt von den 170 Banken und Sparkassen, die seit Jahresbeginn Strafzinsen eingeführt haben, jede Dritte nur Freibeträge von 25.000 Euro oder weniger. Insgesamt 25 Geldhäuser bitten ihre Kunden sogar schon ab dem ersten Euro zur Kasse. Einige Raiffeisenbanken etwa verlangen Strafzinsen für Tagesgeldkonten ab Null Euro und für Girokonten ab 5000 oder 10.000 Euro.

Bei vielen Banken sind zunächst einmal Neukunden von den Strafzinsen betroffen, bei manchen aber auch Bestandskunden. Vor allem Letzteres sehen Verbraucherschützer kritisch. "Die Bank/Sparkasse darf Sie nicht einfach zur Kasse bitten und Negativzinsen von Ihrem Guthaben abziehen", schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg. Es müsse eine Vereinbarung darüber getroffen werden. "Das bedeutet: Sie müssen einverstanden sein." 

"Börsen Oma" und Aktien-Expertin Beate Sander
Foto: © Nina Wellstein

Verbraucherschützer klagen

Dass Banken nicht einfach Gebühren einführen oder erhöhen können, ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, hat gerade erst der Bundesgerichtshof in einem Aufsehen erregenden Urteil klar gemacht. Unrechtmäßig erhobene Gebühren können Kunden demnach sogar drei Jahre rückwirkend zurückfordern. Allerdings sitzen die Banken langfristig am längeren Hebel: Wer von seiner Bank gefragt wird, ob er der Gebührenerhöhung zustimmt und dies verneint, dem kann gekündigt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) versucht daher nun, grundsätzlich gegen Strafzinsen vorzugehen. Er will gerichtlich klären lassen, ob Banken überhaupt Negativzinsen von Privatkunden erheben dürfen. Gegen fünf Geldinstitute hat der VZBV exemplarisch an Landgerichten Klage eingereicht mit dem Ziel, Verwahrentgelte für Verbraucher als unzulässig zu erklären.

Solange Strafzinsen nicht verboten werden, bleibt betroffenen Verbrauchern eigentlich nur ein Mittel, um diese zu umgehen: Der Wechsel soll zu einer anderen Bank, bei der sie ihr Geld noch kostenlos parken dürfen. Kostenlose Konten werden zwar immer rarer, denn abgesehen von Negativzinsen langen viele Banken auch bei den normalen Kontoführungsgebühren immer stärker hin. Doch es gibt sie noch, wie Kontovergleiche von Stiftung Warentest und anderen Anbietern zeigen.

Quellen: Biallo / Verbraucherzentrale Hamburg / Stiftung Warentest

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