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Nach BGH-Urteil So bekommen Bankkunden jetzt Hunderte Euro zurück

Viele Bankkunden können Geld zurückfordern
Viele Bankkunden können Geld zurückfordern
© Tijana Simic / Getty Images
Viele Banken haben über Jahre die Gebühren erhöht, ohne ihre Kunden um Erlaubnis zu fragen. Jetzt können diese das Geld zurückfordern. Verbraucherschützer haben bereits Musterschreiben formuliert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Schon beim Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs Ende April war klar, dass die Folgen für Banken und Kunden erheblich sein können. Die Richter hatten erklärt, dass Banken nicht einfach Gebühren erhöhen dürfen, wenn die Kunden dem nicht explizit zustimmen. Die gängige Praxis, ein Infoschreiben zu verschicken und von stillschweigender Zustimmung auszugehen, ist laut BGH nicht rechtens (Az. XI ZR 26/20).

Nun liegt Verbraucherschützern auch die ausführliche Urteilsbegründung vor – und diese bestärkt sie in der Ansicht, dass nicht nur die Postbank-Kunden aus dem konkreten Fall, sondern auch Kunden anderer Banken sich jetzt Geld zurückholen können. "Die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind unwirksam, und dafür gibt es auch keinen Vertrauensschutz", sagt Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentralen, die das Urteil erstritten haben. 

Die Banken halten sich mit einer Bewertung des Urteils noch zurück. Doch sie werden wohl über Jahre unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzahlen müssen. Allerdings: Von alleine werden sie dies wohl kaum tun. Bankkunden, die Geld zurückhaben wollen, müssen dies aktiv einfordern. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Bankkunden:

Wer kann jetzt Geld zurückfordern?

Alle Bankkunden, deren Institut in den letzten drei Jahren die Gebühren erhöht hat, ohne dass sie dem explizit zugestimmt haben. Dabei geht es nicht nur um die allgemeine Kontoführungsgebühr, sondern auch um alle anderen typischen Bankgebühren – für Kreditkarten, Überweisungen, Kontoauszüge oder fürs Geldabheben.

Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Wenn die Bank die Gebühren erhöht hat, hat sie darüber per Brief oder Mail im Banking-Postfach informiert. Diese Hinweise auf neue AGB beziehungsweise neue Preis- und Leistungsverzeichnisse müssen Kunden raussuchen, um herauszufinden, inwieweit sie betroffen sind. Wer den Änderungen aktiv zugestimmt oder von sich aus das Kontomodell gewechselt hat, der kann auch nichts zurückfordern. 

Wieviel Geld kann ich zurückfordern?

Nach geltenden Verjährungsfristen können Kunden (bis Ende 2021) zu viel gezahlte Gebühren rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 zurückfordern, schreibt das Verbraucherportal "Finanztip". Um zu berechnen, was ihnen zusteht, müssen sie das damalige Preis- und Leistungsverzeichnis heraussuchen. Davon ausgehend können die zu viel gezahlten Gebühren plus Verzugszinsen berechnet werden. Dabei helfen im Zweifel Rechner im Internet.

Wie fordere ich das Geld zurück?

Verbraucherschützer haben bereits Musterschreiben erstellt, die betroffene Kunden übernehmen können. Finanztip bietet eine solche Vorlage ebenso an wie die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Das muss jeder für sich selbst überlegen. Wer auch heute noch niedrige Bankgebühren zahlt, kann sich die Arbeit wahrscheinlich sparen. Wer sich dagegen schon aus dem Kopf an eine saftige Gebührenerhöhung erinnert, sollte vielleicht genauer hinschauen. Laut dem Portal finanz-szene.de sind die Preise für Girokonten seit 2015 im Schnitt um 40 Prozent gestiegen. Im Einzelfall kann sich aus dem BGH-Urteil eine Rückforderung von mehreren Hundert Euro ergeben.

Quellen und weitere Informationen: Verbraucherzentralen / Finanztip / Stiftung Warentest / finanz-szene.de

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