Verbraucherzentrale Hamburg

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Darstellung der Justitia

"Mogelpackung": Verbraucherschützer gewinnen gegen Milka-Hersteller

Im Verfahren zur versteckten Preiserhöhung bei der Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Klage gegen den Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen entschied, die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine "relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers", wie es am Mittwoch mitteilte. Um diese Irreführung auszuräumen, "hätte es eines Hinweises auf der Verpackung bedurft". 
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kann die Versicherung eine Gebühr verlangen, die von der Lage auf dem Kapitalmarkt abhängt. Der Stornoabzug muss nicht zwingend schon bei Abschluss des Vertrags als konkreter Betrag genannt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um einen Streit der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Debeka. (Az. IV ZR 184/24)