Ob Vanillepudding ohne Vanille, Erdnuss-Sauce ohne Erdnuss oder Pistazien-Joghurt ohne Pistazien: In einigen Supermarkt-Produkten fehlt ausgerechnet die Zutat, die man aufgrund der Produktbezeichnung und der Abbildung auf der Verpackung eigentlich am ehesten erwarten dürfte. Und das ist sogar rechtlich erlaubt – die Verbraucherzentrale Hamburg spricht von "legaler Verbrauchertäuschung".
Möglich wird der gefühlte Etikettenschwindel, indem die Hersteller Bezeichnungen wie "mit Vanillegeschmack" oder auch die englischen Varianten "Flavour" oder "Taste" verwenden. Selbst das unscheinbare Wörtchen "Typ" auf der Verpackung reicht aus, damit Hersteller in das Produkt statt der eigentlichen Zutat nur Aromen oder winzige Mengen des beworbenen Lebensmittels stecken. "Oft ist das ausgelobte Lebensmittel in der Zutatenliste gar nicht zu finden", kritisiert die Verbraucherzentrale.
"Geschmack", "Taste", "Typ": Aromen aus dem Labor statt echter Zutaten

Verbraucher hinters Licht geführt
Um zu zeigen, wie das in der Praxis für den Kunden aussieht, haben die Verbraucherschützer einige Beispiele aus dem Supermarktregal zusammengetragen. Die Produkte demonstrieren, wie leicht Kundinnen und Kunden hinters Licht geführt werden können, sofern sie nicht im Kleingedruckten der Zutatenliste nachlesen, was wirklich in dem Lebensmittel steckt (siehe Fotostrecke).
Die Kritik der Verbraucherschützer: "Rein rechtlich sind Umschreibungen mit dem Zusatz "Typ", "Taste" oder "Geschmack" erlaubt. Doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher fallen trotzdem auf den Etikettenschwindel herein, weil ihnen die Bedeutung nicht klar ist." Zudem sei insbesondere das Wort "Typ" oft so unscheinbar – teils in kleinerer Schriftgröße – platziert, dass Käufer dieses leicht überlesen können. Dagegen werden die in Wahrheit gar nicht enthaltenen Zutaten teils sogar prominent mit Bild auf der Verpackung dargestellt.