Wer im Geschäft nicht aufpasst, kauft schnell mehr Luft als Inhalt. Denn viele Hersteller von Lebensmitteln oder Drogerieprodukten, befüllen ihre Verpackungen nicht sonderlich gut. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht darin ein großes Ärgernis für die Kunden. Um zu demonstrieren, wie krass die optische Täuschung durch eine zu große Verpackung sein kann, hat sie einige Produkte im Röntgenlabor durchleuchten lassen.
Die Röntgenaufnahmen zeigen: Die 15 überprüften Beispielartikel sind alle höchstens zur Hälfte gefüllt. Bei einigen Produkten lag der Luftanteil sogar bei mehr als 60 oder sogar 90 Prozent. "Gerade wenn das Geld knapper ist, können die Menschen zu Recht ordentlich befüllte Packungen für ihr Geld erwarten", schreiben die Verbraucherschützer. "Mit Luftpackungen jedoch werden sie von den Herstellern hinters Licht geführt."
Rein rechtlich seien die Luftpackungen kaum zu belangen, da das Eich- und Verpackungsrecht den Herstellern viel Freiraum gebe. In Ordnung finden die Verbraucherschützer das trotzdem nicht: "Viele Unternehmen nutzen fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen aus, um Kasse zu machen."
In Einzelfällen erreicht die Verbraucherzentrale aber doch etwas. So mahnten die Verbraucherschützer vor einigen Monaten Lidl wegen einer Müsli-Luftpackung ab. Der Discounter gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und erhöhte die Füllmenge.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg