Wer beim Supermarkt-Einkauf wissen will, was er sich da wirklich gerade in den Wagen legt, darf sich nicht von der Vorderseite der Verpackung täuschen lassen. Denn dort sind oft großzügig Himbeeren, Zimt, Vanille oder andere hochwertige Zutaten aufgemalt. Der Blick auf die Zutatenliste aber zeigt: Enthalten sind die angepriesenen Ingredienzen nur in homöopathischer Dosis beziehungsweise als Aroma. Das ist auch erlaubt, sofern auf der Schauseite durch Formulierungen wie "Erdbeer-Geschmack" oder schlicht "Typ" darauf hingewiesen wird.
Verbraucherschützer kritisieren, dass insbesondere das Wörtchen "Typ" viel zu leicht überlesen werden kann oder vom Kunden gar nicht verstanden wird. "Das dient nicht dazu, Verbraucher zu informieren, sondern auszutricksen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Das Wort ist viel zu unscheinbar und oft auch noch schlecht leserlich aufgedruckt." Um das anzuprangern, hat die Verbraucherzentrale einige aktuelle Beispiele von "Typen" herausgesucht, bei denen die Diskrepanz zwischen Schein und Sein besonders groß ist.
