Das kennt jeder Kunde aus dem Supermarkt: Neben dem Gesamtpreis muss bei den meisten Produkten am Regal auch der Preis je Kilogramm oder je Liter angegeben werden. So sieht es die gesetzliche Preisangabenverordnung vor. Verbraucher sollen so auf einen Blick erkennen, wieviel Inhalt für wieviel Geld sie tatsächlich bekommen.
Mit der vorgeschriebenen Angabe der sogenannten Grundpreise nimmt es aber offenbar nicht jeder Lebensmittelmarkt so genau, wie die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert. Sie hat in einer Stichprobe reihenweise fehlende Preisangaben gefunden – und einen Einzelfall gegen eine Regionalgesellschaft von Aldi Nord nun erfolgreich vor Gericht durchgefochten.
Gericht droht mit Ordnungsgeld bis 250.000 Euro
Laut Urteil des Landgerichts Itzehoe darf Aldi Nord den veganen Bio-Aufschnitt der Marke "mein veggie Tag" nicht mehr ohne Angabe des Grundpreises verkaufen (Az. 5 HKO 14/21). Weitere Etiketten-Schlampereien beim Veggie-Aufschnitt können teuer werden: Bei Zuwiderhandlung droht laut Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. "Aldi Nord muss endlich seine Hausaufgaben machen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten! Man kann nicht mit günstigen Preisen werben und diese dann nur schlampig ausweisen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Aldi Nord weist in einer Stellungnahme gegenüber der Lebensmittelzeitung darauf hin, dass sich das Urteil nur auf das Preisschild eines einzigen Produkts bezog. "Hier fehlte die vorgeschriebene Grundpreisangabe. Für diesen Umstand möchten wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden in aller Form entschuldigen", erklärte Aldi. Zudem habe sich die Klage ausschließlich gegen die Aldi Regionalgesellschaft in Horst gerichtet und lasse sich nicht auf das komplette Filialnetz von Aldi Nord beziehen.
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Schlampereien in über 100 Fällen
Die Verbraucherzentrale hingegen sieht über den Einzelfall hinaus ein grundsätzliches Problem mit Etiketten-Schlamperei. In fünf Hamburger Aldi-Filialen seien bei einer Stichprobe im April mehr als 100 Preisetiketten nicht in Ordnung gewesen. Allein ein Markt sei mit 30 Verstößen aufgefallen. "Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild", berichten die Verbraucherschützer, die zahlreiche Verstöße mit Fotos dokumentiert haben. Aldi erklärte, man nehme die Hinweise ernst und zugleich zum Anlass, die eigenen Prozesse zu prüfen.
Die Verbraucherzentrale will Schlamperei bei Preisetiketten auch künftig im Auge behalten. Denn die Behörden würden nicht regelmäßig kontrollieren, sodass kaum Verstöße geahndet würden. "Schummler müssen kaum Sorge haben, dass man ihnen auf die Schliche kommt", ärgert sich Verbraucherschützer Valet. "Nicht nur Aldi, auch andere Händler nehmen es laut Verbraucherbeschwerden nicht so genau."
Quellen: Verbraucherzentrale Hamburg / Gerichtsschreiben / Preisangabenverordnung / Lebensmittelzeitung