Ein Vodafone-Kunde hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine besonders fiese Hotline-Masche gewehrt. Es geht um einen teuren Vertrag, den dieser nie bestellt hat - und um einen gefälschten Telefonmitschnitt, der als Beleg dienen sollte. Die ganze Perfidität der Abzocke lässt sich im Gerichtsurteil des Landgerichts München nachlesen, das die Verbraucherzentrale Hamburg, die für den Kunden als Kläger auftrat, diese Woche auf ihrer Seite veröffentlicht hat (Urteil vom 3. November, Az. 1 HK O 14157/19).
Eigentlich wollte Herr H. demnach nur zwei Prepaidkarten für die Handys seiner Kinder bestellen. In der Kundenhotline erklärte man ihm daraufhin, er könne diese günstiger haben, wenn er auch einen Internet- und Festnetz-Vertrag bei Vodafone abschließe. Dies lehnte Herr H. ausdrücklich ab. Doch am nächsten Tag erhielt er zu seiner Überraschung einen Anruf von einer Firma, die einen Termin für die Installation des Internetanschlusses vereinbaren wollte.
Doch damit nicht genug: Als Herr H. erklärte, den Vertrag "Red Internet & Phone" nie bestellt zu haben, bekam er einen Telefonmitschnitt zugesendet, der die angebliche Bestellung belegen sollte. Allerdings: Auf der Sounddatei werde zwar sein Name genannt, aber keine der beiden Stimmen sei seine, sagte der 47-jährige Bankkaufmann vor Gericht aus. Es sei ihm so vorgekommen, als sei das Gespräch durch eine andere Person simuliert worden.
Vodafone muss Unterlassungserklärung abgeben
Dem schloss sich auch die Richterin an. Vodafone sei es "nicht gelungen, die behauptete telefonische Auftragserteilung […] zu beweisen", heißt es im Urteil. Die Aussage des Bankkaufmanns sei komplett glaubwürdig. Zudem hatte Vodafone selbst darauf verzichtet, den vermeintlichen Telefonmitschnitt vor Gericht als Beweismittel vorzulegen, wie Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg dem stern berichtet.
Das Urteil geht aber über den Einzelfall hinaus. Die Verbraucherzentrale hat nämlich eine Unterlassungserklärung erstritten, die es Vodafone generell untersagt, Kunden den Abschluss eines "Red Internet & Phone Cable"-Vertrags oder des "Vodafone Sicherheitspaket" zu bestätigen, wenn diese das nicht bestellt haben. Hält sich Vodafone nicht daran, wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fällig.
Vodafone erklärte auf Anfrage des stern, man werde voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Im vorliegenden Fall habe ein Vertriebspartner angegeben, dass das Produkt bestellt worden sei, ein Telefonmitschnitt habe vorgelegen. Daher habe man den Auftrag ausgeführt und eine Vertragsbestätigung versandt.
Vodafone-Vertragsärger - kein Einzelfall
Die Verbraucherzentrale Hamburg betont, dass es sich mitnichten um einen Einzelfall handelt. Immer wieder würden Verbrauchern Verträge untergeschoben, die sie gar nicht bestellt haben. "Uns erreichen regelmäßig Beschwerden von Betroffenen, die Zeit und Nerven investieren müssen, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt."
Allein gegen Vodafone haben die Verbraucherschützer in der letzten Zeit fünf Verfahren wegen untergeschobener Verträge angestoßen. Da ist etwa der Fall einer Hamburger WG, die einen unangemeldeten Techniker an der Wohnungstür abwies, der die Kabelbuchse vermessen wollte – und fünf Minuten später eine Auftragsbestätigung für ein Vodafone-TV- und Kabelprodukt erhielt. Da ist Herr K., der telefonisch nur Fragen zu seiner Kündigung wegen Umzugs klären wollte – und stattdessen ungewollt neue Verträge untergeschoben bekam. Die Verbraucherzentrale hat auch hier vor Gericht eine Unterlassung erwirkt (Az. 17 HK O 301/18). Gleiches gilt für die Kundin, die telefonisch lediglich einen Retourenschein für die Rücksendung eines Routers anforderte und daraufhin eine Auftragsbestätigung über die "Vodafone Giga TV App" bekam. Auch hier folgte die gerichtliche Unterlassungsverfügung (Az. 17 HK O 15392/19).
Wir haben Vodafone gefragt, was hier systematisch schiefläuft und welche Kontrollmechanismen es gibt, um das Fehlverhalten unseriöser Mitarbeiter zu verhindern. Der Konzern erklärte dazu, es solle nur dann ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn der Kunde dies wünsche. "Wenn Vertriebspartner gegen die klaren Vodafone-Richtlinien verstoßen und in Einzelfällen bei uns Verträge einreichen sowie Produktbestellungen auslösen, die von den Kunden nicht gewollt sind, gehen wir gegen diese Partner rigoros vor - von Abmahnungen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit."
Auf die Frage, ob die Vertriebsstruktur generell eine Drückermentalität befördere und ob man aus den jüngsten Gerichtsurteilen interne Konsequenzen ziehe, um weitere Fälle zu verhindern, ging Vodafone nicht weiter ein.