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BGH: Weitergabe von Namen an Schufa bei Abschluss von Mobilfunkvertrag zulässig

Mobilfunkanbieter dürfen der Schufa die Namen von Kunden und Informationen über neu abgeschlossene oder beendete Verträge mit nachträglicher Abrechnung übermitteln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Er sah keine Datenschutzprobleme, die Weitergabe der Daten solle Betrug verhindern. (Az. VI ZR 431/24)
Apps auf einem Handy

Datenvolumen in Vertragstarifen großer Anbieter übersteigt Verbrauch um das Sechsfache

Das Datenvolumen in den Vertragstarifen der großen Mobilfunkanbieter übersteigt einer Analyse zufolge den realen Verbrauch von Handynutzerinnen und -nutzern in Deutschland um das Sechsfache. Im Schnitt enthalten die Laufzeittarife der vier großen deutschen Anbieter Telekom, Vodafone, O2 und 1&1 aktuell 72 Gigabyte (GB), wie das Vergleichsportal Verivox am Dienstag mitteilte. Laut einer Marktstudie betrage der Pro-Kopf-Verbrauch pro Monat derzeit aber nur 11,7 GB.