Mit keinem Telekommunikationsanbieter sind die Deutschen im Schnitt so unzufrieden wie mit Vodafone. Das ergab eine Auswertung aller Vfgarerbraucherbeschwerden im Jahr 2020. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) in einem aktuellen Bericht mitteilt, entfallen rund zwei Drittel aller Beschwerden über die fünf größten Internet-Anbieter in Deutschland allein auf Vodafone und seine Tochtermarken, zu denen auch Unitymedia und Kabel Deutschland gehören.
Auffällig viele Beschwerden
Das ist insofern bemerkenswert, weil Vodafone hierzulande der zweitgrößte Anbieter für Breitband-Internet und Festnetzanschlüsse ist, im Mobilfunksegment ist man nach Telefonica und Telekom nur auf dem dritten Platz.
Und dennoch: "Vodafone führt im Telekommunikationsbereich die Beschwerderangfolge mit einem Abstand an, der in keinem Verhältnis zur Marktgröße steht", sagt Carola Elbrecht, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Zu Vodafone gibt es auffällig viele Beschwerden", fasst es der Verein auf der Homepage zusammen.
Ärger wegen Haustürgeschäften
Der häufigste Beschwerdegrund sei die Vertriebsform des Unternehmens. Das beinhaltet unter anderem "Haustürgeschäfte und untergeschobene Verträge im stationären Handel sowie am Telefon", heißt es im Bericht der Verbraucherzentrale. Solche Verträge hätten zwar "in der Regel keinen rechtlichen Bestand", heißt es weiter. Dennoch seien diese für die Kundinnen und Kunden ermüdend, schließlich müsse man nicht genehmigten Geldabbuchungen hinterherlaufen oder sich mit Zahlungsaufforderungen auseinandersetzen.
"Manche Verbraucher schildern uns, wie sie resignieren, weil sie mehrfach versucht haben, sich beispielsweise gegen untergeschobene Verträge durch Vodafone zur Wehr zu setzen", erklärt Elbrecht. "Aus einzelnen Verbraucherbeschwerden wird deutlich, wie problematisch es sein kann, die Rechte gegenüber Vodafone durchzusetzen."
Außerdem ärgerten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher über Probleme im Zusammenhang mit dem Internet- und Festnetzanschluss.
Quelle: VZBV
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