Also doch Internet an jeder Milchkanne: Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für das Recht auf schnelles Internet und legt dafür Mindest-Geschwindigkeit und -Latenz fest, die jedem Bundesbürger künftig zustehen sollen. Damit hat die Verordnung einen wichtigen Meilenstein genommen, ist aber noch nicht am Ziel. Sofern der neue Bürgeranspruch so kommt, wie aktuell beabsichtigt, hilft er zunächst nicht vielen.
Die Regelung sieht vor, dass es an jeder Adresse der Bundesrepublik zunächst mindestens einen Zugang zum Festnetz-Internet mit Downloadgeschwindigkeiten von zehn Megabit pro Sekunde und Uploadraten von 1,7 Megabit pro Sekunde geben muss. Auch die Latenz, also der Zeitraum zwischen einem Ereignis und dem Eintreten einer sichtbaren Reaktion, darf 150 Millisekunden nicht überschreiten.
Fortschritt in kleinen Etappen
Die Regelung ist damit nicht mehr als ein erster Schritt, Deutschland digital auf die Sprünge zu helfen. Denn zehn Megabit für den Datenempfang sind nicht besonders schnell, der angepeilte Upload ist sogar erstaunlich langsam. Immerhin erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) in seiner Mitteilung: "Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Hierbei wird ein voranschreitender Gigabitausbau dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen werden."
Digitalminister Dr. Volker Wissing erklärt die neue Basisversorgung so: "Die in der Mindestversorgungsverordnung (TKMV) festgelegten Anforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind." Und das sind offenbar nicht wenige: Der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur zeigt schon bei einer Mindestgeschwindigkeit von nur 16 Megabit pro Sekunde große Lücken im ländlichen Raum.
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16 Megabit fast überall, Gigabit-Internet bleibt selten
Besonders betroffen sind demnach fast ganz Mecklenburg-Vorpommern, viele Landkreise in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg sowie Teile Niedersachsens und Schleswig-Holsteins. Was die Verfügbarkeit sogenannter Gigabit-Anschlüsse angeht, also Download-Geschwindigkeiten um die 1000 Megabit pro Sekunde, sieht es nur in großen Städten einigermaßen gut aus.
Ganz anders in Sachsen-Anhalt. Hier liegt die Verfügbarkeit des wirklich schnellen Internets bei unter 30 Prozent aller Haushalte. Vereinzelt gibt es in Deutschland sogar echte "weiße Flecken" auf der Landkarte, wo derartige Anschlüsse schlicht nicht existieren.
Durch das Recht auf schnelles Internet entsteht ein echter Rechtsanspruch auf Breitband-Internet, die Bundesnetzagentur hätte die Möglichkeit, die Verlegung von Leitungen zu veranlassen. Ursprünglich war das Inkrafttreten der Verordnung schon für Juni 2022 geplant, wegen ausstehender Abstimmungen im Bundesrat und dem Digitalausschuss des Bundestages rechnet das BMVI allerdings mit einer deutlichen Verzögerung.

Die Behörde schreibt jedoch: "Da sich der Anspruch bereits unmittelbar aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ergibt, ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger jedoch nichts: Schon jetzt können sich Betroffene an die Bundesnetzagentur wenden, die das im TKG geregelte Verfahren einleitet." Die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, hatte 2018 im Zuge des 5G-Ausbaus gesagt, dass der neue Funkstandard, also schnelles Internet, "nicht an jeder Milchkanne notwendig sei" – die neue Verordnung zeigt, dass offenbar ein Umdenken stattgefunden hat, auch wenn es in diesem Fall um Festnetz-Internet geht.
Quellen: BMVI, Bundesnetzagentur