"Das ist für Kundinnen und Kunden nicht nur intransparent, sondern aus unserer Sicht auch rechtlich unzulässig", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wer mit so konkreten Zahlen und Versprechen wirbt, muss sie auch belegen."
Die Verbraucherzentrale Hamburg beruft sich bei ihrer Klage nach eigenen Angaben auf Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Lidls Aussagen seien unwahr, irreführend und verletzten die Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Klage wurde demnach beim Landgericht Heilbronn in Baden-Württemberg eingereicht; Lidl hat seinen Sitz in der Nachbarstadt Neckarsulm.
Lidl teilte mit, nach derzeitigem Kenntnisstand sei dem Unternehmen die Klage nicht bekannt. Zu gerichtlichen Verfahren möchte sich Lidl demnach grundsätzlich nicht äußern.