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  • Verbrauchertäuschung: So viel Luft steckt in Verpackungen aus dem Supermarkt

Entlarvende Röntgenaufnahmen
So viel Luft steckt in Verpackungen aus dem Supermarkt

  • von Daniel Bakir
  • 08. März 2019
  • 09:30 Uhr
Die größte Luftnummer: Mit 83 Prozent Luft in der Packung schneidet das Grießbrei-Pulver von Mondamin in der Stichprobe der Verbraucherzentrale am schlechtesten ab. Muss das sein? Auf eine Bitte des stern um Stellungnahme reagierte Hersteller Unilever bislang nicht.
Die größte Luftnummer: Mit 83 Prozent Luft in der Packung schneidet das Grießbrei-Pulver von Mondamin in der Stichprobe der Verbraucherzentrale am schlechtesten ab. Muss das sein? Auf eine Bitte des stern um Stellungnahme reagierte Hersteller Unilever bislang nicht.
© Verbraucherzentrale Hamburg
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Die größte Luftnummer: Mit 83 Prozent Luft in der Packung schneidet das Grießbrei-Pulver von Mondamin in der Stichprobe der Verbraucherzentrale am schlechtesten ab. Muss das sein? Auf eine Bitte des stern um Stellungnahme reagierte Hersteller Unilever bislang nicht.
So sieht die Packung Oreo-Kekse im Röntgenbild aus. Die Kekse füllen nur etwa die Hälfte der Verpackung aus, der Rest sind Zwischenräume.
Wer würde schon 3,99 Euro für so ein trauriges Häufchen Chips ausgeben? Also hat Hersteller Layenberger seine "High Protein Chips" in einen Beutel gesteckt, der locker das Doppelte der enthaltenen 75 Gramm fassen würde
Im Vergleich wirkt diese Kellogg's-Packung fast schon gut gefüllt. Allerdings könnte man auch diese Packung einfach um ein Drittel kleiner machen.
Der Standbeutel mit Bounty-Pulver ist laut Verbraucherzentrale mit Gas aufgebläht, um schön prall zu wirken. Die traurige Wahrheit zeigt das Röntgenbild.
Viel Luft nach oben gibt es auch beim "Bake Rolls"-Snack.
Die 27 Tabs der Marke Finish Powerball bedecken kaum mehr als den Boden ihrer übergroßen Verpackung.
Dass das Sichtfenster nur den Blick auf den unteren Teil der Packung freigibt, ist kein Zufall. Oben gäbe es schließlich keine Maoam zu sehen.
Dass die Lenor-Flaschen nicht stärker befüllt werden, begründet Hersteller Procter & Gamble mit "produktionstechnischen Gründen des Abfüllprozesses". Wegen der schaumbildenden Substanzen im Produkt könnte es ansonsten während des Abfüllens zum Überlaufen kommen.
Halb Mandelgebäck, halb Luft in der Packung von Ghiott
Auch Mymuesli hat sich ein bisschen größer gemacht
Achtung, diese Luftpackung kann Spuren von Risotto enthalten
Ringsalami von Consigne
Superfood-Pulver in supergroßer Verpackung
Mehr Schein als Sein: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Verpackungen bekannter Marken unters Röntgengerät gelegt. Einige Luftnummern sind besonders dreist.

Viele Hersteller designen Verpackungen so, dass das Ganze nach mehr Inhalt aussieht, als wirklich drin ist. Dieser Trick ist nicht neu und eigentlich kennen wir ihn auch alle. Doch wie schamlos manche Hersteller tricksen, verdeutlicht ein Experiment der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer haben Packungen bekannter Marken aus dem Supermarkt mit einem Röntgengerät durchleuchten lassen.

Die Aufnahmen zeigen eindrucksvoll, wie Verbraucher mit übergroßen Verpackungen getäuscht werden. In vielen Packungen ist tatsächlich mehr Luft als Inhalt, wie die Beispiele in der Fotostrecke zeigen.

Hersteller nennt produktionstechnische Gründe

Aus Sicht der Verbraucherschützer ergibt sich daraus auch eine gigantische Ressourcenverschwendung. Wenn Hersteller wie Procter & Gamble ihre Verpackungen nur so groß wie nötig machen würden, könnten sie tonnenweise Plastik und anderes Verpackungsmaterial einsparen, argumentieren die Verbraucherschützer.

Procter & Gamble, das in der Auswertung mit seinem Lenor-Waschmittel vertreten ist, erklärte auf Anfrage, man erfasse Umweltbelastungen und reduziere diese kontinuierlich. Die Lenorflaschen fülle man "aus produktionstechnischen Gründen des Abfüllprozesses" nicht komplett, weil sie wegen schaumbildender Substanzen sonst überlaufen könnten. Hersteller Unilever, dessen Mondamin-Grießbreipulver mit 83 Prozent Luftanteil in der Stichprobe am schlechtesten abschnitt, reagierte auf eine Bitte des stern um Stellungnahme nicht.

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Rein rechtlich sind die Luftpackungen laut Verbraucherzentrale kaum zu beanstanden. "Fehlende Vorgaben im Eich- und Verpackungsrecht geben Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte", erklären die Verbraucherschützer. Daran werde auch ein zum 1. Januar 2019 in Kraft tretendes Verpackungsgesetz nichts ändern. Die Verbraucherschützer fordern,, "dass grundsätzlich jede Packung bis zum Rand oder zur Naht befüllt werden muss und ein Freiraum von maximal 30 Prozent nur dann erlaubt ist, wenn es sich technisch nicht anders umsetzen lässt".

Dieser Artikel erschien erstmals am 23. November 2018

  • Verpackung
  • Verbrauchertäuschung
  • Verbraucherzentrale Hamburg
  • Supermarkt
  • Röntgenaufnahme
  • Verbraucherzentrale

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