"Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen scheinbar das gleiche Produkt, erhalten aber weniger Qualität für ihr Geld", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale. Das sei zwar rechtens, solange die Zusammensetzung korrekt in der Zutatenliste aufgeführt sei. Valet fordert jedoch eine verpflichtende und "klare" Kennzeichnung von Rezepturveränderungen. Hingegen seien Hinweise wie "neue" oder "verbesserte Rezeptur" auf der Packung irreführend.
Werden teurere Zutaten bei Lebensmitteln durch billigere wie Wasser, Aromen oder Füllstoffe ersetzt, wird das auch "Skimpflation" genannt. Das ist eine Zusammensetzung aus dem englischen Wort "skimp" für einsparen oder knausern und dem Wort Inflation, also der Teuerung.
Verbraucherinnen und Verbraucher können der Verbraucherzentrale Hamburg Beispiel für Skimpflation melden. Allerding räumt die Zentrale ein, dass das Phänomen schwer zu erkennen sei, da alte und neue Rezepturen direkt verglichen werden müssten.