Hätte das Berliner Urteil (Az. 16 O 43/21) Bestand, würde es den deutschen Bankensektor kräftig durchschütteln: Nach Ansicht der Richter verlangt die Sparda Bank Berlin unzulässige Negativzinsen von ihren Kunden. Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Tagesgeld- oder Girokonto und dort mehr als 25.000 Euro geparkt haben.
Laut Gericht muss die Sparda Bank ihren Privatkunden die verlangten Negativzinsen von 0,5 Prozent nun "auf eigene Kosten zurückzuzahlen". Dass die Genossenschaftsbank Verwahrentgelte verlangt, sei "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren", urteilt das Landgericht.