Die Sparda Bank Berlin muss Verwahrentgelte zurückzahlen. Das urteilt das Berliner Landgericht und verdonnert die Bank zur Rückzahlung der Negativzinsen. Die Richter rütteln damit an der Geschäftspolitik vieler Geldhäuser.
Hätte das Berliner Urteil (Az. 16 O 43/21) Bestand, würde es den deutschen Bankensektor kräftig durchschütteln: Nach Ansicht der Richter verlangt die Sparda Bank Berlin unzulässige Negativzinsen von ihren Kunden. Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Tagesgeld- oder Girokonto und dort mehr als 25.000 Euro geparkt haben.