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Bundesgerichtshof

Zinsstreit mit Sparkassen: Revisionen von Verbraucherzentrale vor BGH ohne Erfolg

Im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Brandenburg mit zwei Sparkassen wegen Zinsen in Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revisionen der Verbraucherschützer zurückgewiesen. Diese finden, dass die Sparkassen die Zinsen jahrelang falsch berechneten und zu wenig an Kundinnen und Kunden auszahlten. Auf ihre Musterfeststellungsklagen hin entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel im Mai 2024, dass eine von den Sparkassen verwendete Klausel für die Zinsanpassung unwirksam war. (Az. XI ZR 64/24 und XI ZR 65/24)
Das Logo der australischen Großbank ANZ

Australische Bank zahlt Rekordstrafe von 136 Millionen Euro wegen Fehlverhaltens

Sie machte falsche Angaben zu Zinsen und berechnete verstorbenen Kunden Gebühren: In Australien zahlt die Großbank ANZ wegen "weitverbreiteten Fehlverhaltens" eine Rekordstrafe von 240 Millionen australischen Dollar (136 Millionen Euro). Die australische Finanzaufsichtsbehörde Asic teilte am Montag mit, dass die ANZ bei einem 14-Milliarden-Anleihegeschäft für die Regierung "skrupellos" gehandelt habe; außerdem habe sie falsche oder irreführende Zinsangaben gemacht und verstorbenen Kunden Gebühren berechnet und nicht zurückerstattet.